evt. ein FAQ-Vorschlag:
An alle Gründer,
Existenzgründer müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich erstellen.
Früher gab es unterschiedliche Fristen, von jährlich bis vierteljährlich.
Oft ließen die Antragsteller das Finanzamt entscheiden. Dabei sind die
Grundlagen für die Veranlagung und die Fristbeachtung für alle (außer
Existenzgründer) folgendermaßen:
Unternehmer sind verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes
Voranmeldungszeitraumes eine Umsatzsteuer-Voranmeldung bei ihrem
zuständigen Finanzamt einzureichen. Der Voranmeldungszeitraum ist
grundsätzlich der Monat, bzw. das Kalendervierteljahr. Der Unternehmer hat
binnen 10 Tagen nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres eine
Voranmeldung abzugeben, in der er die Steuer für das abgelaufene
Kalendervierteljahr (Voranmeldungszeitraum) selbst berechnen muss. Den
errechneten Betrag hat er als Vorauszahlung an das Finanzamt zu
entrichten. Für größere Unternehmer gilt ein monatlicher
Voranmeldungszeitraum. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss auf den amtlich
vorgeschriebenen Vordrucken erfolgen. Nach Ablauf des Kalenderjahrs hat
der Unternehmer eine Steuererklärung abzugeben, in der er die Steuer
ebenfalls selbst berechnen muss. Die Steuererklärung steht einer
Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Das Finanzamt
setzt die Steuer nur dann durch einen Steuerbescheid fest, wenn es dabei
von der in der Steuererklärung errechneten Steuer abweicht.
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Bei einer Vorjahressteuer von mehr als 6 136 Euro kommt es zu einer
monatlichen Abgabe -
Bei einer Vorjahressteuer von mehr als 512 Euro kommt es zu einer
einmaligen bzw. jährlichen Abgabe
Die Frage, ob monatliche oder jährliche Abgabe hängt natürlich auch von
der Frage der Erstattung ab. Wer mit einer hohen Erstattung rechnet,
votiert auf monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. So erhält er
schneller sein Geld zurück. Umgekehrt kommt natürlich auch der Staat
schneller an sein Geld.
Ich hoffe es infoed euch und showbee und exc sind auch einverstanden
gruss
