Steuerguthaben Verrechnung auf Altschulden

Aus einer Steuererklärung 2011 ist ein Guthaben entstanden, welches vom Finanzamt auf Alt-Steuerschulden der Jahre 2003 und 2004 verrechnet wurde. Im Anschluß wurde der Einkommensteuerbescheid korrigiert und es entstand eine Nachzahlung welche das Finanzamt nun geltend macht. Auf Anruf bei der zuständigen Finanzkasse teilte man mit das eine Rückbuchung der vorher zur Verrechnung genutzen Beträge nicht vorgenommen wird, und der Nachzahlungsbetrag aus korrigierten Bescheid jetzt fällig ist. Ist dieses wirklich rechtens?

Hi!

Ist in diesem Fall irgendwie eine Insolvenz mit im Spiel?

Wenn nicht, dann ist ja vollkommen egal, ob man dem Finanzamt Geld für 2003 und 2004 schuldet oder für 2011. An der Gesamtsumme hat sich ja auf grund der Erstattung nichts geändert. Eine Erstattung des Guthabens wird definitiv nicht vorgenommen, so lange Schulden bestehen.

Gruß

derschwede77