Steuerhinterziehung

Liebe/-r Experte/-in,

zunächst vielen Dank, dass ich mich auf diesem Wege an Sie wenden darf.

Folgende Situation gibt es:

Mein ehemaliger Arbeitgeber zahlte mir als Gehalt eine Betrag als reguläres Gehalt und einen Teil als fiktive Reisekosten über fiktive Dienstreisen. Damit zahlt er im Jahr statt ca. 40.000 Euro Arbeitgeber-Brutto nur rund 24.000 Euro.
Dies war bei uns kein Einzelfall, sondern der Standard bei vielen Mitarbeitern. Insgesamt geht das jetzt schon über einige Jahre.

Aus Angst vor einer Kündigung spielte ich bisher bei diesem Spiel mit. Nachdem ich jetzt gekündigt habe und von seiner Seite nichts mehr zu befürchten habe, möchte ich dieses skandalöse Verhalten (auch von mir) anzeigen.

Das heißt natürlich auch, dass ich selber zu wenig Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt habe.

Nun zu meinen Fragen:

Beim wem müsste ich dies anzeigen?
Muss ich selber mit einer Strafe oder Nachzahlung rechnen?
Kann es eventuell Straffreiheit für mich geben, wenn ich mich als Zeuge zur Verfügung stelle?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Herzliche Grüße

Kay

Hallo Kay,

da sich Fragen der Art „Wie kann ich es meinem Arbeitgeber/Ex-Mann/Geliebten steuerlich nachträglich noch heimzahlen?“ mittlerweile derart häufen und ich meine Aufgabe vielmehr darin sehe, Leuten zu helfen, die selbst Ärger mit dem FA haben, daher nur eine kurze Antwort zu Deinen Fragen:

  1. Beim wem müsste ich dies anzeigen?

Bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle desjenigen FA, das für Deinen Arbeitgeber zuständig ist.

2.Muss ich selber mit einer Strafe oder Nachzahlung rechnen?

Wenn Du die Anzeige (auch) im Wege einer sog. Selbstanzeige erstattest, bleibst Du selbst straffrei. Die selbst hinterzogene Steuer zahlst Du nach, einschließlich 6 % Zinsen pro Jahr, das Ganze rückwirkend auf 10 Jahre.

Als Mittäter der Tat bist Du nach der Abgabenordnung darüber hinaus auch noch Haftungsschuldner, d. h. wenn sich die Beträge, die Dein Arbeitgeber hinterzogen hat, nicht beitreiben lassen, zahlst Du die auch noch gleich mit (einschließlich Zinsen).

  1. Kann es eventuell Straffreiheit für mich geben, wenn ich mich als Zeuge zur Verfügung stelle?

Ja, im Rahmen der steuerlichen Selbstanzeige (siehe oben). Sollten noch andere Delikte hinzutreten (z. B. ein Betrug zum Nachteil der Sozialversicherung - hier allem Anschein nach einschlägig), dann nützt Dir die Selbstanzeige nichts. Auch hier bist Du Mittäter und haftest.

Viel Glück.

IWC