Die Mutter meines Kindes gibt an in Deutschland zu wohnen, lebt aber in Österreich. Es ist eine Scheinwohnung die sie für das Kindergeld angegeben hat. Ich darf das Kind nicht besuchen, wenn das Kind beid den Großeltern im gleichen österreichischen Haus ist. Die Mutter arbeitet am Wochenende Nachts. Beide Großelternteile sind behindert und beziehen Deutsche Pflege-Geld.-Alle PKW Kennzeichen sind in Deutschland angemeldet leben aber seit 8 Jahren voll in Östereich.
Die Mutter meines Kindes Arbeitet in Deutschland zahlt aber keine Lohnsteuer in Österreich sondern hat einen Scheinwohnsitz in D Angegeben. Somit falle ich auch unter das D Führsorgegesetz. Ich weiß nicht wie ich mich wehren kann. Ich kann meine Tochter nicht regelmäßig sehen… in 8 Monaten 9 mal gesehen. Was kann ich tun?
Frage 1:
Muß Sie rückwirkend das Kindergeld in Deutschland zurück zahlen wenn das Finanzamt es erfährt?
Frage 2
Ist Die Falschmeldung der Großeltern in D richtig?
Frage 3 :
Steht mir keine gemeinsame Obsorge für meine Tochter zu? Ich war nie Verheiratet, Vaterschaft angegeben- und stolz darauf.
Servus Maunzerle!
Also die Mutter wohnt zu 100 % in Oesterreich,arbeit aber in D. Das leben waeschewaschen,wohnen und schlafen mit der Kleinen zu 100% in Oestereich.
Was soll ich machen
Was du machen sollste kann ich dir nicht raten!
Wenn du das alles ungerecht findest und was unternehmen willst würde ich wohl zu einem Anwalt gehen. Der kann dir da doch am besten weiterhelfen!
Ansonsten ist es immer eine Sache wenn bei uns in der Familienkasse „Anzeigen“ aufgegeben wurden wegen Steuerhinterziehung!
Es wird dann bestimmt der Anspruch neu überprüft aber was genau bei raus kommt weiß ich auch nicht! Denn es kommt immer drauf an was der Kindergeldberechtigte angibt und ob es glaubhaft ist!
Es gibt einfach zu viele Konstellationen um dir da zu einer raten zu können!
MfG
mit Steuerhinterziehung haben die Fragen nur am Rande zu tun. Der polizeilich gemeldete Wohnsitz ist nur ein Indiz, es kommt aber auf den Schwerpunkt der Lebensinteressen an, der in diesem Fall wohl in Österreich liegt. So gesehen wird der Anspruch auf Kindergeld vermutlich erschlichen sein.
Zu den anderen Fragen kann ich nichts sagen, das ist nicht mein Thema…
Hallo,
das sind aber viele schwierige Fragen, die du wohl besser bei einem Beratungsgespräch beim Anwalt klären solltest…
Was Steuerhinziehung angeht, so wäre es beim Kindergeld so, dass es in der Tat Steuerhinterziehung ist, sofern klar ist, dass es sich um eine Scheinadresse handelt und der überwiegende Aufenthalt Österreich ist. (Dies ist jedenfalls mein Wissenstand, also ohne Gewähr)
Wenn Steuerhinterziehung und dann noch bewusst, bedeutet das auch ein Strafverfahren…
Was den Rest deiner Fragen angeht, so kann ich leider nichts dazu sagen.
Hallo! Abgesehen davon,dass die geschichte unglaublich ist und meiner meinung nach auch kriminell,kann ich Ihnen leider nicht helfen,da ich kein Experte bin-das scheint ein Versehen zu sein.Kämpfen Sie weiter für Ihr Recht-viel Glück dabei!Freundliche Grüße-S.Hoffmann