Steuerhinterziehung

Hallo,

Nehmen wir mal an Person A leistet eine Dienstleistung für eine Firma B. Er stellt für seine Dienstleistungen eine Rechnung aus.

Allerdings meldet er dies nicht dem Finanzamt. Also weder bei der Vorsteueranmeldung noch in der Einkommenssteuererklärung.

Wie Wahrscheinlich ist es, dass das rauskommt?

Werden die Rechnungen die B an das Finanzamt schickt nach Steuernummern bzw Dienstleistern sortiert und die eingenommene Vorsteuer dem Rechungssteller A zugeordnet?

Welche Strafe würde die Person bekommen falls  sie beim Finanzamt anschwärzt wird?

Servus,

vergiss meine erste Antwort - ich hatte überlesen, dass A so granatenmäßig dumm ist, für seine Leistung auch noch eine Rechnung auszustellen.

Bei der nächsten Außenprüfung bei B wird der Prüfer ungefähr ein halbes Dutzend Kontrollmitteilungen erstellen. Kleinfrickler wie A sind dafür prädestinierte Kandidaten. Seine Chancen, dabei das große Los zu ziehen, stehen hervorragend.

Das Strafmaß hängt von der Bedeutung des Delikts (= Betrag der hinterzogenen Steuern, Einzelfall oder regelmäßige Tat, Vorstrafen) ab, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ich hatte einen Elektromeister in der Mandantschaft, dem das Gericht gestattete, scheibchenweise immer Freitagabend bis Montagfrüh zu brummen, weil von dem Betrieb die Existenz nicht nur seiner, sondern auch von einigen anderen Familien abhing und das Unternehmen ganz auf diese eine Person ausgerichtet war. Und was tut Gott? Seine Buchhaltungsunterlagen waren mit einem Mal so klar, schön und sauber geordnet wie all die Jahre vorher nicht: Er ist freitags immer mit einem Karton voll Papier eingefahren und mit ein paar Ordnern am Montag wieder im Betrieb angetreten.

Ob es heute noch so salomonisch aufgestellte Richter gibt, weiß ich nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

also das ist jetzt eine Frage, die sehr hart an Straftatbestände geht.

Aber antworten ist ja nicht strafbar :smile:

Die Wahrscheinlichkeit dass das herauskommt ist gering.
Dies gilt aber nur dann, wenn Dein Kunde nicht eh schon verdächtig ist, oder zufällig geprüft wird; oder Du.

Es ist schlichtweg Steuerhinterziehung und die Strafe dafür hängt erheblich vom Umfang ab.

Dein Auftraggeber hat da gar nichts zu befürchten, denn der hat die Rechnung…

By the way, man schickt als Unternehmen nicht jede Rechnung ans Finanzamt. Da würden die in Papier ertrinken…

Gruß