Servus,
vergiss meine erste Antwort - ich hatte überlesen, dass A so granatenmäßig dumm ist, für seine Leistung auch noch eine Rechnung auszustellen.
Bei der nächsten Außenprüfung bei B wird der Prüfer ungefähr ein halbes Dutzend Kontrollmitteilungen erstellen. Kleinfrickler wie A sind dafür prädestinierte Kandidaten. Seine Chancen, dabei das große Los zu ziehen, stehen hervorragend.
Das Strafmaß hängt von der Bedeutung des Delikts (= Betrag der hinterzogenen Steuern, Einzelfall oder regelmäßige Tat, Vorstrafen) ab, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ich hatte einen Elektromeister in der Mandantschaft, dem das Gericht gestattete, scheibchenweise immer Freitagabend bis Montagfrüh zu brummen, weil von dem Betrieb die Existenz nicht nur seiner, sondern auch von einigen anderen Familien abhing und das Unternehmen ganz auf diese eine Person ausgerichtet war. Und was tut Gott? Seine Buchhaltungsunterlagen waren mit einem Mal so klar, schön und sauber geordnet wie all die Jahre vorher nicht: Er ist freitags immer mit einem Karton voll Papier eingefahren und mit ein paar Ordnern am Montag wieder im Betrieb angetreten.
Ob es heute noch so salomonisch aufgestellte Richter gibt, weiß ich nicht.
Schöne Grüße
MM