Ich habe gleich mehrere Fragen, vielleicht kann sie ja jemand beantworten:
Wenn man auf Anweisung seines Chef’s als Buchhalter bei Steuerhinterziehungen hilft, macht man sich da mit strafbar? Oder wird, wenn es entdeckt wird, nur der Chef bestraft? Schließlich muss der Angestellte ja machen, was der Chef will, sonst fliegt er doch.
Werden anonyme Tipps vom Finanzamt beachtet? Werden diese bei einer BP gezeigt?
In welchem Zeitraum werden eigentlich größere Vereine vom FA überprüft (Umsatz € 600.000, 15 AN) Wenn sein 20 Jahren keine BP war, ist dann in Kürze mit einer zu rechnen?
Danke
Klaus
zu 1.
Ja, man ist Mittäter (da es sich bei Steuerhinterziehung um eine Straftat handelt!). Vielleicht wirkt es strafmildern das man sozusagen unter zugzwang stand.?
zu 2.
Anonyme Tipps werden natürlich vom FA beachtet, sofern diese den Finanzbeamten glaubhaft erscheinen.Hierzu ist normalerweise eine detallierte Schildung der Steuerhinterziehungstatbestände - zu denen meinsten nur Insider fähig sind (ehemalige Arbeitnehmer etc.) - notwendig.
zu 3.
Prüfungen erfolgen normalerweise nach dem Zufallsprinzip (nicht immer). Jedoch bei der Größe ist eine Prüfung sehr wahrscheinlich
zumindest meines Erachtens.
tschau
jope
PS: Der Buchhalter sollte eine strafbefreiende Selbstanzeige vornehmen damit ist zumindest er aus dem Schneider! Faierweise sollte er es vorher mit seinem Chef besprechen, das er gegebenfalls zeitgleich eine einreicht & damit auch keine strafrechtlichen Konsequenzen tragen muss. Dies sollte man auf jedenfall voher mit einem Rechtsanwalt/Steuerberater besprechen der auf Steuerstrafrecht spezialisiert ist.
PS: Der Buchhalter sollte eine strafbefreiende Selbstanzeige
vornehmen damit ist zumindest er aus dem Schneider!
Voraussetzung für die Straffreiheit ist u.a. auch Entrichtung der hinterzogenen Steuern.
Ansonsten wäre zu prüfen, ob der abhängig beschäftigte Buchhalter Beihilfe leisten kann. Ich glaube, zur Beihilfe gehört auch das eigene Wollen des Taterfolgs. Ob sowas durch die Umsetzung von „Buchen Sie diese Rechnung so und so“ erfolgen kann, weiß ich nicht. Hier stellt sich auch immer die Frage der Nachweisbarkeit des Wissens um bestimmte Sachverhalte. Aber ich bin kein Experte für Strafrecht.