Steuerhinterziehung?

Fall:

Jemand erhält seit 2000 Zinseinkünfte über ca. 1.500,00 € pro Jahr.
Dieser jemand ist etwas unordentlich, hat keine Lust eine Steuererklärung abzugeben und schiebt diese Arbeit von Jahr zu Jahr vor sich hin.
Dann in 2007 kann er sich endlich dazu aufraffen, die Steuererklärung 2000 - 2007 abzugeben.

ISt das Steuerhinterziehung: ?
A) wenn es zu einer Nachzahlung kommt
B) wenn es zu einer Erstattung kommt

Danke

Fall:

Jemand erhält seit 2000 Zinseinkünfte über ca. 1.500,00
€ pro Jahr.
Dieser jemand ist etwas unordentlich, hat keine Lust eine
Steuererklärung abzugeben und schiebt diese Arbeit von Jahr zu
Jahr vor sich hin.
Dann in 2007 kann er sich endlich dazu aufraffen, die
Steuererklärung 2000 - 2007 abzugeben.

ISt das Steuerhinterziehung: ?

Da er keine Erklärung gemacht hat,ist ja auch nichts hinterzogen worden. Sowas nennt sich m.W.nach Steuervorenthaltung.
Einer meiner Bekannten hat das auch malgehabt, er hatte einfach keine Lust für sein Taxiunternehmen das zu machen, das FA hat das auch paar Jahre hingenommen und am Ende hat er dem FA alle „Schuhkartons“ auf den Tisch gestellt und die haben das denn wohl selber machen müssen. Er ist wohl mit einer kleinen Geldstrafe davongekommen

Im übrigen ist fast unserere gesamte Gesetzgebung verfassungswidrig…

A) wenn es zu einer Nachzahlung kommt

dann muss er nachzahlen und zwar mit Zinsen

B) wenn es zu einer Erstattung kommt

dann bekommt er was wieder und zwar OHNE Zinsen

8 Jahre rückwirkend dürfte wohl auch kaum möglich sein…

Danke

Tag auch zusammen.

Jemand erhält seit 2000 Zinseinkünfte über ca. 1.500,00
€ pro Jahr.
Dieser jemand ist etwas unordentlich, hat keine Lust eine
Steuererklärung abzugeben und schiebt diese Arbeit von Jahr zu
Jahr vor sich hin.
Dann in 2007 kann er sich endlich dazu aufraffen, die
Steuererklärung 2000 - 2007 abzugeben.

ISt das Steuerhinterziehung: ?

Üblicherweise erhält man Zinseinkünfte von einer Bank. Wenn man denn so lustlos ist, hat man wahrscheinlich auch keinen Freistellungsauftrag bei der betreffenden Bank eingereicht. Daher hat die Bank Zinsabschlagsteuer und Soli an das Finanzamt abgeführt - man hat also eher zuviel Steuern gezahlt als zuwenig.

Einer meiner Bekannten hat das auch malgehabt, er hatte
einfach keine Lust für sein Taxiunternehmen das zu machen, das
FA hat das auch paar Jahre hingenommen und am Ende hat er dem
FA alle „Schuhkartons“ auf den Tisch gestellt und die haben
das denn wohl selber machen müssen. Er ist wohl mit einer
kleinen Geldstrafe davongekommen

Dein Bekannter hat heute kein Taxis mehr, oder?

Im übrigen ist fast unserere gesamte Gesetzgebung
verfassungswidrig…

Ja. Karthago sollte auch mal wieder niedergebrannt werden.

Grüße
Joshua

Servus,

Steuerhinterziehung setzt immer voraus, dass durch unterbliebene oder falsche Angaben Steuern verkürzt worden sind. Das ist im Fall einer Erstattung nicht der Fall, daher in diesem Fall keine Steuerhinterziehung.

Im anderen Fall wird die - an sich bereits vollendete - Hinterziehung durch die Abgabe von Steuererklärungen gegenstandslos, soweit die Steuererklärungen richtig sind und wenn die festgesetzten Steuern bezahlt werden. Es ist in so einem Fall nützlich - aber nicht zwingend notwendig -, wenn der Steuerpflichtige mit Abgabe der Steuererklärungen darauf hinweist, dass diese als Selbstanzeige im Sinn des § 371 AO zu werten ist. Diese wirkt strafbefreiend, soweit unterlassene Angaben nachgeholt worden sind.

Wenn die Steuererklärungen nicht aus freien Stücken abgegeben werden, sondern weil die Behörde eh schon dahintergekommen ist, wirkt sich die Kooperationsbereitschaft des Steuerpflichtigen allenfalls strafmindernd aus - das ist dann dem Richter überlassen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Da er keine Erklärung gemacht hat,ist ja auch nichts
hinterzogen worden.

Das steht in der Abgabenordung aber anders:

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html

Sowas nennt sich m.W.nach Steuervorenthaltung.

Die AO kennt in diesem Zusammenhang die Straftat Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und die Steuerordnungswidrigkeit Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO). Im gegebenen Fall handelt es sich nicht um eine Leichtfertige Verkürzung, weil der Steuerpflichtige wusste, dass er Steuererklärungen abgeben muss und vermutete, dass er eventuell mit einer Zahlung zu rechnen hatte. Damit ist alles gegeben, was es für eine Steuerhinterziehung braucht.

Wie das Gericht das wertet, steht auf einem anderen Blatt.

Dieses:

Er ist wohl mit einer
kleinen Geldstrafe davongekommen

ist - meine ich - normal, wenn man eine Straftat begeht. OWi führt nicht zur Geldstrafe. Wie groß oder klein, hängt vom Einzelfall ab. Aber ohne Straftat keine Strafe - in dem von Dir beschriebenen Fall war durch unterlassene Angaben die Steuerhinterziehung vollendet; Du schreibst nicht über Schätzungen, die möglicherweise ganz in der Nähe des Ergebnisses lagen, so dass der Umfang der hinterzogenen Steuern gering war? Unabhängig davon hängen da noch andere nette Sachen dran wie z.B. Untersagung der Ausübung des Gewerbes - auch nicht ganz komfortabel…

dann muss er nachzahlen und zwar mit Zinsen

Je nach Jahr. In 2007 noch nicht für 2006 und eher nicht für 2005. Der Zinssatz ist beiläufig harmlos.

B) wenn es zu einer Erstattung kommt

dann bekommt er was wieder und zwar OHNE Zinsen

Wo steht das bitte? In § 233a AO jedenfalls nicht. Die dort festgesetzte Verzinsung gilt für Nachforderungen und für Erstattungen, beides.

8 Jahre rückwirkend dürfte wohl auch kaum möglich sein…

Warum nicht? §§ 169-171 AO sagen: Im Fall der Hinterziehung schon. Ist dann halt blöd, wenn die Zinsabschlagsteuer höher war als die festgesetzte Steuer: Da ist dann nix hinterzogen und die Festsetzungsfrist macht bloß vier Jahre aus.

(Das Bändchen „Wichtige Steuergesetze“ in der NWB-Ausgabe kostet etwa acht Euro - unabhängig davon gibts die AO auch gratis online.)

Schöne Grüße

MM

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Vielleicht wäre es sinnvoll wenn man nur antwortet, wenn man auch etwas sinnvolles zum Thema beitragen kann.

Also, ich meine ja nur, ich halte mich im Medizin-Forum ja auch raus, weil ich keine Ahnung hab. Aber wenn hier Begriffe wie der einer „Steuervorenthaltung“ geschaffen werden, Begriffe, die niemals in einem Gesetz gestanden haben, dann sollte sich der Antwortende doch mal fragen, was sein Beitrag dem Fragesteller bringt?

Außer das durch Experten wie Martin May sowas richtiggestellt werden muss, der Thread dadurch insgesamt undurchsichtigt wird, außer sowas haben Sie nichts bezweckt.

Beim nächsten mal bitte zweimal überlegen, ob man postet oder nicht.

Nichts für ungut.

Oerdiz

Servus,

Steuerhinterziehung setzt immer voraus, dass durch
unterbliebene oder falsche Angaben Steuern verkürzt worden
sind. Das ist im Fall einer Erstattung nicht der Fall, daher
in diesem Fall keine Steuerhinterziehung.

Habe auch ne Frage dazu:

Muß man das für jedes einzelne JAhr so betrachten?
Also z.B. 2000 - 2003 = 1500,00 € Erstattung
2004 - 2007 = 1300,00 € Nachzahlung
Ist das dann auch keine Steuerhinterziehung?

Und wie ist es, wenn die Zahlen sind wie oben, also eigentlich insgesamt 200,00 € Erstattung, aber wenn z.B. die Jahre 2000 - 2003 wegen Ablauf der Frist für die Antragsveranlagung abgelehnt werden und es dadurch zu insgesamt 1300,00 Nachzahlung kommt?

Abend!

Daher hat die Bank Zinsabschlagsteuer und Soli an das
Finanzamt abgeführt - man hat also eher zuviel Steuern gezahlt
als zuwenig.

Was so nicht stimmt, da die Zinsabschlagsteuer niedriger ist
wie unser Höchststeuersatz.

Gruß
Stefan

Abend!

Gleichfalls.

Was so nicht stimmt, da die Zinsabschlagsteuer niedriger ist
wie unser Höchststeuersatz.

Was auch wieder richtig ist.

Allerdigns verlassen wir ein wenig den Rahmen der Frage (bzw. die bekannten Fakten). Steuerpflichtige, die am Spitzensteuersatz kratzen, vergessen vermutlich nicht eine Steuererklärung abzugeben.

Ausserdem wäre da noch der Sparerfreibetrag zu berücksichtigen. Zumindest bis 2006 dürften die steuerlichen Auswirkungen also gering sein.

Grüße
Joshua

Servus,

Muß man das für jedes einzelne Jahr so betrachten?

Ja, die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Wenn für ein Jahr wegen falscher, unvollständiger oder unterlassener Angaben zu wenig ESt entrichtet worden ist, ist sie hinterzogen.

Freilich wird es gegebenenfalls strafmindernd gewürdigt werden, wenn durch die gleiche Erklärungsunlust des Steuerpflichtigen in anderen Jahren mehr ESt entrichtet worden ist als notwendig. Aber erstmal bleibt der Tatbestand wie er ist.

Also z.B. 2000 - 2003 = 1500,00 € Erstattung
2004 - 2007 = 1300,00 € Nachzahlung
Ist das dann auch keine Steuerhinterziehung?

Um beim konkreten Beispiel zu bleiben: 2007 bleibt außen vor, weil für 2007 noch nichts erklärt sein muss.

Wenn für 2004, 2005, 2006 wegen unterbliebener oder unvollständiger Erklärungen zu wenig ESt festgesetzt worden ist, ist grundsätzlich der Straftatbestand gegeben.

wenn z.B. die Jahre
2000 - 2003 wegen Ablauf der Frist für die Antragsveranlagung
abgelehnt werden

Das kann ja, wenn wir bei Einkünften aus Kapitalvermögen bleiben, keine Antragsveranlagung sein.

und es dadurch zu insgesamt 1300,00 Nachzahlung kommt?

Wie gesagt: Entscheidend ist die ESt, die für einen einzelnen Veranlagungszeitraum festzusetzen ist. Da kann man keine Pakete schnüren.

Schöne Grüße

MM

Wenn für 2004, 2005, 2006 wegen unterbliebener oder
unvollständiger Erklärungen zu wenig ESt festgesetzt worden
ist, ist grundsätzlich der Straftatbestand gegeben.

Aber 2004 ist doch noch gar nicht soooooo lange her. Spricht man da schon von Steuerhinterziehung? Nur weil man mit der Abgabe etwas verspätet ist?
Und wenn man dann schließlich freiwillig eine Steuererklärung abgibt

  • wenn auch verspätet - , obwohl man keine Aufforderung vom FA bekommen hat, dann sagt das doch schon, daß man keine Steuern hinterziehen wollte. Es wurde ja schließlich keine unvollständige Steuererklärung abgegeben, in der irgendwelche Einnahmen unterschlagen wurden, es wurde ja überhaupt keine Erklärung abgegeben.
    Wenn jemand eine Aufforderung zur Abgabe bekommt, und der Steuerpflichtige rührt sich nicht, dann wird doch auch erst zig mal gemahnt und Zwangsgeld angedroht und so weiter, ohne das von Steuerhinterziehung gesprochen wird.
    Warum spricht man dann in so einem Fall gleich von Steuerhinterziehung?

wenn z.B. die Jahre
2000 - 2003 wegen Ablauf der Frist für die Antragsveranlagung
abgelehnt werden

Das kann ja, wenn wir bei Einkünften aus Kapitalvermögen
bleiben, keine Antragsveranlagung sein.

Aber wenn doch z.B. im Jahr 2002 die Zinseinnahmen 2.000,00 € betragen, dann betragen sie doch nach Abzug des Sparerfreibetrages und des Werbungskostenpauschbetrages unter 410,00 € und damit ist doch nur eine Antragsveranlagung bis zum 31.12.2004 möglich, oder gilt für diese 410,00 € Grenze nur die Einnahmen?

sorry das ich mich einmal einmische, aber ich gönne hier niemandem in den genuss eines steuerstrafverfahrens zu kommen:

Steuern sind dann verkürzt, wenn sie nicht rechtzeitig und/oder zu niedrig festgesetzt werden - Punkt. Der versuch ist strafbar - Punkt. Nur unter sehr engen voraussetzungen können nicht angegebene ausgaben mit hinterzogenen steuern verrechnet werden. diese voraussetzungen und die subjektiven tatbestandvoraussetzungen besprechen wir dann, wenn sie satz eins und zwei verinnerlich haben. sorry, aber mit nicht sooo lange her verrennen sie sich.

Nur unter sehr engen voraussetzungen
können nicht angegebene ausgaben mit hinterzogenen steuern
verrechnet werden.

?? Was heißt das denn?