Hallo,
nur mal angenommen, also ein ganz fiktiver Fall:
Ein Handwerker arbeitet eigentlich ausschließlich als Subunternehmer und stellt seine Rechnungen nach §13 b UStG ohne Umsatzsteuer.
Nun bekommt er im Laufe des Jahres doch einen Auftrag von einem Endverbraucher. Die Rechnungen dafür stellt er mit Ust. Allerdings wird in der Buchhaltung geschlampt und die Erlöse auf das §13 b-Konto gebucht, d.h., die vereinnahmte Steuer (sagen wir mal, so rund 5.000,-) wird nicht abgeführt. Und keiner merkt es.
Nun würde eine Betriebsprüfung stattfinden. Als die Unterlagen dafür gerichtet werden, bemerkt man den Fehler. Würde hier eine Selbstanzeige etwas bringen, obwohl die Prüfung bereits angeordnet wurde? Mit welcher Strafe müsste man denn rechnen?
Danke für Eure Hilfe!
Grüße
Didi