Steuerhinterziehung GmbH,Verantwortlich, Strafe?

Hallo, ich habe folgende Frage:

Durch einen Steuerprüfer wurde festgestellt, dass bei der Umsatzsteuer einer GmbH im Zeitraum von 2003-2005 mehr als 200000 € zu wenig bezahlt wurde.Jetzt ist die Frage, wer ist für schlechte Buchführung und Steuerhinterziehung verantwortlich?Ist der jetztige Geschäftsführer oder in dem genannten Zeitraum tätig waren dafür verantwortlich?und wie kiegt die Strafe für diese Summe?ist es richtig, dass erst bei Millionen Hinterziehung mit 2 Jahren Haftstrafe ohne Bewährung gerechnet wird?oder als letzte Frage:Wie lange dauert es, wenn man vor finanzgericht geht?

Servus,

zu dem vorgetragenen Fall kann man deswegen nichts sagen, weil es ganz unabhängig von der verkürzten Steuerlast den Straftatbestand der Steuerhinterziehung immer bloß gibt, wenn vorsätzlich gehandelt wurde. Vorsatz bedeutet: „Wissen und Wollen“.

Wenn fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt worden ist, gibts zwar einen dicken Knollen, aber keine Strafe. Auch wenn die verkürzte Steuerlast meinetwegen fünfundsiebzig Millionen ausmacht.

Um den vorgetragenen Fall zu beurteilen, müsste man also wissen, wie es dazu gekommen ist, dass zu wenig Steuern bezahlt worden sind.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

hat ein Steuerberater die Erklärungen bearbeitet?

Gruß:
Manni

Ja,

Da der Geschäftsführer und Gesellschaftler erst seit paar Jahren in Deutschland sind, wollten sie auf nummer sicher gehen und alles hatte Steuerberater erledigt.Einschätzung ist allein durch die Stromrechnung der Geschäft zu stande gekommen, da der Tageseinnahmen Quitungen nicht aufbewahrt sind.Steurberater hat die niemals davon erzählt und das gegenüber dem Stuerprüfer zugegeben.

Schöne Grüße

Servus,

was bedeutet das genau?

Willst Du sagen, dass für den Stromverbrauch des Unternehmens keine ordnungsgemäßen Rechnungen mit ausgewiesener USt vorgelegt werden konnten und deswegen der Vorsteuerabzug versagt worden ist?

Wenn das - egal wie hoch der fragliche Vorsteuerbetrag ist - den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt, zweifle ich an mir und der Welt.

Abgesehen davon, dass man Zweitschriften von Stromrechnungen innerhalb von ein paar Tagen kriegen kann, so dass der Punkt nicht einmal eine Tz. im Bericht wert ist.

Was war denn wirklich los?

Und: Ist der StB eingentlich ein StB oder ein Eckensteher?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Einschätzung ist
allein durch die Stromrechnung der Geschäft zu stande
gekommen, da der Tageseinnahmen Quitungen nicht aufbewahrt
sind.Steurberater hat die niemals davon erzählt und das
gegenüber dem Stuerprüfer zugegeben.

Leider verstehe ich den Zusammenhang zwischen Stromrechnung und Tageseinnahmen- Quittungen nicht.

Man kann in einem Geschäft doch den ganzen Tag Strom verbrauchen und hat trotzdem keine Tageseinnahmen.

Werden Quittungen von Tageseinnahmen nicht aufbewahrt, liegt keine ordnungsgemäße Buchführung vor.
Über die Tageseinnahmen muß doch ein Kassenbuch geführt werden.

Ich denke, hier war die Einstellung Brutto = Netto das eigentliche Motiv.

Gruß:
Manni

Gruß:
Manni

Es geht um ein Sonnenstudio, die Tageseinnahmen werden automatisch nach einem monat gelöcht.Der damalige Geschäftsführer wusste nicht, dass er ein Ausdruck von Zentralcomputer haben muss.Die Buchführung wurde durch den STeuerberater gemacht.Jetzt glaubt der Steuerprüfer die damaligen Tageseinnahmen nicht und hat anhand der Stromrechnung und Anzahl der Bänke eine Viel höhere(und lächerliche)Umsatzsteuereinschätzung gemacht.
Wer ist der verantwortliche?jetzige oder damalige GF?kann mann gegen Gericht gehen?Einschätzung ist falsch, weil er mit neuen Sonnenbänke gerechnet hat, aber die Bänke im Geschäft sind viel älter und haben viel höheren Stromverbrauch.und wie hoch ist die Strafe dafür?

Vielen Dank

Hallo,

Es geht um ein Sonnenstudio, die Tageseinnahmen werden
automatisch nach einem monat gelöcht.

Na, endlich klärst du mal den Zusammenhang auf.
Kassenunterlagen/Einnahmebelege nach einem Monat zu löschen- vor allen Dingen automatisch- ist gegen jegliche Art ordnungsgemäßer Buchhaltung.
Was hat denn der STB überhaupt gebucht, wenn er keine Kassenabrechnung hatte?
Er kann doch den Monatsumsatz nur buchen, wenn er die Buchungsunterlagen hat. Die erhält er im Folgemonat. Da waren die Daten aber angeblich schon gelöscht.
Alles Irrsinn.
Das FA schätzt dann. Und das ist auch gut so, denn IMHO war alles auf „Beschiss“ ausgelegt.

Ein „Geschäftsführer“ der so etwas nicht weiss?

Gruß:
Manni

Also es ist so, dass der Geschäftsführer die Tageseinnahmen notiert hat und am Monatsende Alle Unterlagen den Steuerberater geschickt hat und er hat dann die Buchführung gemacht.Das Problem ist, dass der Finanzamtprüfer die Computerdaten haben möchte, was leider nicht mehr vorhanden ist.Der Steuerberater hat dem Geschäftsführer nichts dazu gesagt und er war auch in der Sache total unerfahren(erts seit 4 Jahren in Deutschland).Wer ist jetzt dafür verantwortlich?Ich(der jetzige Geschäftsführer)oder der damalige, der eine Falsche Buchführung gemacht hatte?haftet die Gesselschaftler auch dafür?Wie hoch ist die Strafe für die damalige GF mit solcher Summe über 200000€?

Ich bitte Sie um Hilfe

Hallo,

Also es ist so, dass der Geschäftsführer die Tageseinnahmen
notiert hat

…aber da fängt doch der „Beschiss“ schon an:
Was heißt „notiert“, von Hand auf einem Zettel, wo doch eine Kasse wegen des Wechselgeldes vorhanden sein mußte- und ebenso eine Papierrolle mit den Zahlen.
Beim „Notieren“ hat er halt vllt. nur die Hälfte „notiert“ und die ander Hälfte eingesteckt.
Wie wurde denn die Kasse abends abgeschlagen um den Barbestand zu prüfen?

Ich hab’s ja schon gesagt: die Denkweise war Brutto = Netto.

Es haften IMHO der „Geschäftsführer“ (vllt. ein dummer Strohmann) und der Steuerberater, denn der hätte die „Notierungen“ nicht akzeptieren dürfen.
Das war doch ein durchsichtiges Betrugsmanöver.

Gruß:
Manni