Hallo zusammen,
Habe folgendes Problem. Person X ist Deutsche und wohnt in der Schweiz neben der deutschen Grenze.
Da X in der Schweiz Steuer zählt, darf Sie von der Ware die Sie in Deutschland einkauft die deutsche Mehrwertsteuer abziehen.
Heute Abend, war X also in Deutschland einkaufen und ihr Vater (wohnt in Deutschland) wollt sie heimbringen. Am Zoll wurden sie von den Deutschen angehalten und ihrem Vater und ihr wurde vom Zöllner vorgeworfen, der vater würde Steuer hinterziehen. Personalien wurden aufgenommen, und sie würden nun von der Staatsanwaltschaft hören.
Der gesamte Einkaufswert beträgt ca 150 Euro.
Bekommt der Vater jetzt Probleme? der Beamte wurde ziemlich schnell frech und wollte nicht sagen was genau er nun gegen X hat.
Ich würde mich sehr freuen, wenn irgendjemand mir sagen könnte was nun auf X und Vater zukommt.
Danke schon mal
Hallo Lida,
daß X bei der Ausfahrt in die Schweiz die deutsche MwSt zurückbekommt, liegt daran, daß sie in der Schweiz ihren Wohnsitz hat. Damit führt sie die Ware aus dem Bundesgebiet aus und müßte sie in der Schweiz wieder einführen (aber auch da gibt es Freimengen).
Der Vorwurf des Zöllners gegen den Vater könnte so aussehen, daß er versuchen würde, sich die MwSt unberechtigt erstatten zu lassen. Das ist aber Quatsch, denn er hat ja keine schweizerische Aufenthaltsbewilligung. Wenn die Tochter nachweisen kann, daß sie in der Schweiz wohnt und die Belege zur Ausfuhr angemeldet hat, gibt es mit den Deutschen keinen Ärger.
Der Post von der StA würde ich daher erst mal gelassen entgegensehen, es sei denn, der Sachverhalt stellt sich aus deren Sich anders dar.
Viele Grüße
IWC