Steuerhinterziehung

Hallo allerseits,

ich habe eine Frage, die mir schon langem unter den Nägeln brennt und ist wohl interessant für Juristen oder juristisch Vorgebildete. Eine Nachbarin von mir hat seit ewigen Zeiten schwarz gearbeitet. Jetzt ist sie im
Rentenalter. Sie brüstet sich jetzt damit, dass das Finanzamt ihr nichts mehr anhaben kann, da alles verjährt wäre.
Sie macht sich lustig über jene, die brav ihre Steuern und Sozialabgaben geleistet haben und meint tatsächlich, sie seien doch selber schuld, wenn sie alles bezahlen. Meine Frage ist, ist es denn tatsächlich so, dass man ihr nichts mehr anhaben kann und sie mit ihrer Schwarzarbeit durchkommt wegen einer 'Verjährung ?

Danke für jede ernst gemeinte Antwort

Gruß Bernhard

Genauso wie alle anderen Straftaten (außer Mord) verjährt auch Steuerhinterziehung, strafrechtlich in der Regel mit einer Frist von 5 Jahren. Die Steuern verjähren meist erst wesentlich später und die Nachzahlung von Steuern samt Zinsen ist oft schmerzhafter als die eigentliche Strafe. Ob sich ein Täter damit brüstet ändert nichts an der Verjährung. Manche brüsten sich auch mit Taten, die sie gar nicht begangen haben.

Der springende Punkt bei Schwarzarbeit ist meist die enorme Verschwiegenheit der Beteiligten - daher wird sich schwerlich beweisen lassen, in welchem Umfang die Dame tätig war und Steuern hinterzogen hat.