wenn man die Steuerkanzlei wechselt, muß man dann wirklich für
die jetzige Einkommenssteuererklärung 2013 Belege aus längst
vergangenen Zeiten, also z.B. runter in die 80er-Jahre
einreichen?
kommt drauf an. wenn z.b. bei der vermietung mit der afa was nachgeprüft werden soll, dann kann es schon sein, dass ein alter vertrag relevant ist. den fordert man dann ein. ist aber relativ unüblich.
normalerweise lässt man sich das vorjahr geben und gut.
Ich habe mal was gehört von einer zehnjährigen
Aufbewahrungsfrist bei Privatpersonen.
Da geht es um Daten, die vom Finanzamt alle paar Jahre ohne
Beanstandung nachgeprüft worden sind. Besonderes Interesse
scheinen Nebenkosten beim Erwerb von Immobilien zu wecken. Muß
man wirklich dem Finanzamt nachweisen, daß man ihm z.B. vor
einem Vierteljahrhundert Grunderwerbssteuer gezahlt hat, wie
es das verlangte? Oder kann sich ein solcher Jahrzehnte später
steuermindernd auswirken?
man muss hier unterscheiden:
-
die 10 jährige aufbeahrungsfrist korrespondiert lediglich mit dem nacherklärungszeitraum, wenn ein steuerstrafverfahren eröffnet wird. dann ist es natürlich evtl. von vorteil, wenn man seinen alten schmonz noch greifbar hat.
-
„alte“ belege können von relevanz sein, wenn diese noch in ein aktuell zu veranlagendes jahr reinspielen. ich hatte jetzt einen fall, wo die gebäude-abschreibung nicht mehr nachvollziehbar war. wenn man dann noch alle unterlagen aus dem anschaffungsjahr hat, erleichtert das nat. die argumentation
gruß inder