Steuerkanzleiwechsel, Forderung nach Altbelegen

Hallo,

wenn man die Steuerkanzlei wechselt, muß man dann wirklich für die jetzige Einkommenssteuererklärung 2013 Belege aus längst vergangenen Zeiten, also z.B. runter in die 80er-Jahre einreichen? Ich habe mal was gehört von einer zehnjährigen Aufbewahrungsfrist bei Privatpersonen.
Da geht es um Daten, die vom Finanzamt alle paar Jahre ohne Beanstandung nachgeprüft worden sind. Besonderes Interesse scheinen Nebenkosten beim Erwerb von Immobilien zu wecken. Muß man wirklich dem Finanzamt nachweisen, daß man ihm z.B. vor einem Vierteljahrhundert Grunderwerbssteuer gezahlt hat, wie es das verlangte? Oder kann sich ein solcher Jahrzehnte später steuermindernd auswirken?

wenn man die Steuerkanzlei wechselt, muß man dann wirklich für
die jetzige Einkommenssteuererklärung 2013 Belege aus längst
vergangenen Zeiten, also z.B. runter in die 80er-Jahre
einreichen?

kommt drauf an. wenn z.b. bei der vermietung mit der afa was nachgeprüft werden soll, dann kann es schon sein, dass ein alter vertrag relevant ist. den fordert man dann ein. ist aber relativ unüblich.

normalerweise lässt man sich das vorjahr geben und gut.

Ich habe mal was gehört von einer zehnjährigen
Aufbewahrungsfrist bei Privatpersonen.
Da geht es um Daten, die vom Finanzamt alle paar Jahre ohne
Beanstandung nachgeprüft worden sind. Besonderes Interesse
scheinen Nebenkosten beim Erwerb von Immobilien zu wecken. Muß
man wirklich dem Finanzamt nachweisen, daß man ihm z.B. vor
einem Vierteljahrhundert Grunderwerbssteuer gezahlt hat, wie
es das verlangte? Oder kann sich ein solcher Jahrzehnte später
steuermindernd auswirken?

man muss hier unterscheiden:

  • die 10 jährige aufbeahrungsfrist korrespondiert lediglich mit dem nacherklärungszeitraum, wenn ein steuerstrafverfahren eröffnet wird. dann ist es natürlich evtl. von vorteil, wenn man seinen alten schmonz noch greifbar hat.

  • „alte“ belege können von relevanz sein, wenn diese noch in ein aktuell zu veranlagendes jahr reinspielen. ich hatte jetzt einen fall, wo die gebäude-abschreibung nicht mehr nachvollziehbar war. wenn man dann noch alle unterlagen aus dem anschaffungsjahr hat, erleichtert das nat. die argumentation

gruß inder

AfA 50 Jahre
Servus,

ja, es ist ab und zu doch gut, wenn man sich einen Nadeldrucker und ein Postleitzahlenbuch mit vierstelligen Postleitzahlen aufgehoben hat.

Es sollte halt keine Faxnummer auf dem Firmenstempel von 1978 angegeben sein…

Schöne Grüße

MM

Jaja, manche (Steuerkanzleien) machen das, horten auch noch Schreibmaschinen und altes Papier. Gut, wenn man auch ein paar leere Blätter mit seiner Unterschrift hinterläßt, falls man ein gutes Verhältnis zu seinen Hinterbliebenen hatte.
Im vorliegenden Fall geht es aber eigentlich um nix, was irgendwie strittig wäre; da will sich wohl so ein frischgebackener Steuerexperte damit profilieren, daß er Belege verlangt, die älter sind als er selber.

Guten Abend!

Es sollte halt keine Faxnummer auf dem Firmenstempel von 1978
angegeben sein…

Gerade dieser Tage wollten mir gegenüber sich schlau wähnende Zeitgenossen etwas nachweisen und nutzten dafür eine Urkunde auf Geschäftspapier. Dumm nur, dass der Firmenbriefbogen eine Steuernummer enthielt, die zum vorgeblichen Ausstellungsdatum der Urkunde noch gar nicht bekannt war. Das war ein Mosaiksteinchen, mit dem der ziemlich teure Weg ans heiße Ofenrohr gepflastert war :smile:

Gruß
Wolfgang