ich hab da mal ne frage, wovon ich nicht so genau weiß, ob sie hier überhaupt richtig ist.
folgender (nicht wahrer) sachverhalt liegt vor:
jemand hat uneheliche kinder, die aus irgendwelchen gründen nicht auf seiner steuerkarte vermerkt sind. auch der arbeitgeber weiß nix von den kindern. derjenige erzählt seit langem im bekanntenkreis herum, dass man das nicht tun müsse und man sowieso nur imense nachteile dadurch hätte. vielleicht schämt derjenige sich ja auch wegen der kinder, keine ahnung.
ich versteh diesen umstand nicht und möchte bitte, dass mir jemand erklärt, wieso der seine unehelichen kinder nicht auf der steuerkarte hat. muß man das wirklich nicht? was hat das für konsequenzen? keine?
gruß
makea
Hallo Makea,
ich bin kein Steuerexperte, aber soviel ich weiß, kann es Vorteile haben, seine Kinder auf der Steuerkarte zu haben - weniger Abgaben an den Staat nämlich.
Ob es eine Pflicht gibt, seine Kinder eintragen zu lassen, weiß ich nicht. Ich kann mir dies jedenfalls nicht vorstellen. Wenn jemand diesen Steuervorteil „verfallen“ lässt, ist Herr Eichel bestimmt ganz glücklich.
Vielelicht sind in deinem Beispiel die Kinder ja bei der Mutter eingetragen, dass der Mann deshalb keinen Kinderfreibetrag auf seiner Karte hat.
Und zum Thema Arbeitgeber: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber von solchen privaten Dingen in Kenntnis gesetzt werden muss. Wenn der Arbeitnehmer seine Kinder nicht publik machen will, ist es in meinen Augen sein gutes Recht.
Gruß
Molika
ich versteh diesen umstand nicht und möchte bitte, dass mir
jemand erklärt, wieso der seine unehelichen kinder nicht auf
der steuerkarte hat. muß man das wirklich nicht? was hat das
für konsequenzen? keine?
hi molika,
danke dir für deine antwort!
ich möchte gern noch was wissen.
würde demjenigen dann steuerklasse 1 weiterhin zustehen oder steuerklasse 2???
gruß
makea
Wäre weiterhin Steuerklasse I
II war: Geschieden mit Kind… war nur noch der Haushaltsfreibetrag mit eingerechnet, ansonsten wie StKlI
Und: Ob die Kinder auf der Steuerkarte eingetragen sind oder nicht ist wurscht… entscheidend für die steuerliche Berücksichtigung der Kinder ist die Steuererklärung.
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