Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:
Meine Frau bekam 05.12.2001 ihr Kind. Daraufhin hatte ich meinen Arbeitgeber mehrmals um die Steuerkarte gebeten, um das Kind einzutragen, da soviel ich weiß das Kind bis zum 31.12.2001 eingetragen sein muß, um die Steuerklasse zu wechseln.
Die Steuerkarte bekam ich aber erst in Januar.
Wer weiß ob ich den Arbeitgeber dafür finanziell belangen kann, oder das Kind noch nachtragen kann?
PS: Ich habe mittlerweile aus anderen Gründen gekündigt und eine neue Arbeitsstelle.
Vielen Dank für eure Antwort im voraus,
Gruß
Klaus
die eintragung des kindes auf der lohnsteuerkarte wirkst sich direkt nur auf die kirchensteuer und den soli aus. der rest ist mit dem kindergeld abgegolten. erst im rahmen einer einkommensteuerveranlagung wird geprüft ob der kinderfreibetrag günstiger ist als das bereits ausgezahlte kindergeld. die differenz kommt dann mit der einkommensteuererstattung daher.
die eintragung des kindes im dezember auf der LSt-karte 2001 wäre ohnehin nur mit auswirkung auf den dezember gewesen, reicht zur EStE 2001 einfach die anlage kinder mit ein. für 2002 könnt ihr den KiFB dann eintragen lassen.
selbst wenn du erst jetzt im februar 2002 dein kind in der karte für 2002 eintragen lässt, kann der arbeitgeber die lohnrechnung für januar noch gem. §41 EStG ändern.
also keine eile und nicht immer nach regulierung, belangen, richten und verurteilung rufen…
gruss vom
showbee
p.s. bei einem bruttolohn von 5.000 DM bei steuerklasse III hatte der KiFB in 12/2001 eine auswirkung von 14,80 DM auf den soli gehabt. auf kirchensteuer aber immerhin schon 12,56 DM. lohnt sich streit wg. 27,36 DM???
Meine Frau bekam 05.12.2001 ihr Kind. Daraufhin hatte ich
Soweit ich weiß, können Änderungen eh nur bis Ende November vorgenommen werden, da der Arbeitgeber (zumindest bei Gehaltsempfängern) die Abrechnung auch schon zum 1. machen kann.
Mit deiner Steuererklärung wird aber alles korrekt abgerechnet.