Steuerkarte verloren

Servus ihr Experten,

mal angenommen ein Arbeitnehmer (StKl I) lässt sich vom Arbeitgeber seine Steuerkarte geben, um einen Freibetrag beim Finanzamt eintragen zu lassen.
Das FA braucht 3, 4 Wochen bis die Karte zurück beim Arbeitnehmer ist.
Da dieser 2 Tage später in Urlaub fährt schickt er sie per Post an den Arbeitgeber zurück, und denkt sich nichts böses, hofft auf höhere Netto-Auszahlung.
Aber nun: Der Brief mit der Steuerkarte kommt nicht an.
Der AG rechnet nun nach StKl VI ab…
Darf der das?
Müsste der AN nun bei der Gemeinde 5 EUR für einen Ersatz zahlen, das ganze wieder zum FA schicken, Freibetrag eintragen lassen…?

Wie ist das in diesem rein fiktiven Fall, und wo kann man da was zu nachlesen? LSt-DV? Richtlinien? Welche Vorschriften greifen hier?

Tüssi

Bianca

Servus Bianca,
die Regelung für die Gebühren der Gemeinde ist mit fremd. Normaler weise kostet eine LSTKarte nichts.
Falls aber doch, so wären diese sicher gut angelegt, im Vergleich zur StKl.VI. Außerdem könntest du diese Kosten bei deinen Werbungskosten geltend machen.
Dein Betrieb hat richtig gehandelt.
Keine LSt-Karte = LSt-Gruppe VI!
Der Differenzbetrag geht dir aber nicht verloren, den kannst du über deine EKSt-Erklärung wieder zurück holen.
MfG
Leia

Hallo,

die Regelung für die Gebühren der Gemeinde ist mit fremd.
Normaler weise kostet eine LSTKarte nichts.
Falls aber doch, so wären diese sicher gut angelegt,

nur die Erstausstellung, die Ausstellung der Karte Klasse VI und Änderungen sind gebührenfrei.

Falls eine Karte durch den Mitarbeiter oder Firma oder Post verloren geht oder beschädigt wird, ist das nicht die Schuld von der ausstellenden Behörde und die Behörde berechnet für eine Ersatzausstellung Gebühren (§ oder Art. und Gesetz fällt mir grad nicht ein, aber hier ein Link dazu www.einwohneramt.nuernberg.de/lohnsteuerkarten.

Gruss
Sid