Steuerkl. 3/5 und Trennung

Hallo zusammen,

gesetzt den folgenden Modellfall:
Ein Ehepaar wäre

  • seit 3/2010 im Trennungsjahr
  • habe Steuerklasse 3/5,
  • der Ehemann habe einen großen Teil des Jahres Krankengeld bekommen (nehmen wir mal 9 bis 11 Monate mit 1500€ an),
  • die Frau habe im bis-800€-Bereich verdient.
  • Vermietung, Selbstständigkeint und Kapitalerträge seien in diesem Beispiel nicht mit im Spiel.

Dann müssen(!) sie ja wohl wegen der Steuerklassen und der Lohnersatzleistungen eine Steuererklärung machen.

Was ist, wenn der Mann sich weigert, für dieses Jahr die Steuererklärung auszufüllen?

Kann sie dann eine eigene Steuererklärung (getrennte Veranlagung)ausfüllen?

Könnte es bei dieser Einkommens-Konstellation sogar wahrscheinlich sein, dass die getrennte Veranlagung günstiger als die gemeinsame ist?

Gruß JK

Hallo zusammen,

gesetzt den folgenden Modellfall:
Ein Ehepaar wäre

  • seit 3/2010 im Trennungsjahr
  • habe Steuerklasse 3/5,
  • der Ehemann habe einen großen Teil des Jahres Krankengeld
    bekommen (nehmen wir mal 9 bis 11 Monate mit 1500€ an),
  • die Frau habe im bis-800€-Bereich verdient.
  • Vermietung, Selbstständigkeint und Kapitalerträge seien in
    diesem Beispiel nicht mit im Spiel.

Dann müssen(!) sie ja wohl wegen der Steuerklassen und der
Lohnersatzleistungen eine Steuererklärung machen.

Was ist, wenn der Mann sich weigert, für dieses Jahr die
Steuererklärung auszufüllen?

Dann hat er eine Nachzahlung zu erwarten.

Kann sie dann eine eigene Steuererklärung (getrennte
Veranlagung)ausfüllen?

Ja kann sie, und bekommt eine Rückerstattung.

Könnte es bei dieser Einkommens-Konstellation sogar
wahrscheinlich sein, dass die getrennte Veranlagung günstiger
als die gemeinsame ist?

Nein

Gruß JK

Gruß
Gaby

Nachtrag:

für die Frau natürlich : ja

Hi Gaby,

verrätst Du mir bitte, woher Du diese Weisheit:

Dann hat er eine Nachzahlung zu erwarten.

auf der Grundlage der gemachten Angaben zum SV nimmst?

mit vorzüglicher Hochachtung

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,
stimmt… vorschnell was geschrieben, daher weiß ich noch nicht mal wer 3 und wer 5 hat.
Es sprachen einfach erfahrungswerte für diese Aussage. In den meisten Fällen hat „Er“ die 3, mit der niedrigeren Besteuerung, die ihm im Falle einer Einzelveranlagung dann in dieser Höhe nicht mehr angerechnet wird.
Hiermit nehme ich meine vorschnelle Aussage dann mal einfach wieder zurück. Kann so sein, muss aber natürlich nicht.

Gruß
Gaby

daher weiß ich noch nicht mal wer 3 und wer 5 hat.
Es sprachen einfach erfahrungswerte für diese Aussage. In den
meisten Fällen hat „Er“ die 3, mit der niedrigeren
Besteuerung, die ihm im Falle einer Einzelveranlagung dann in
dieser Höhe nicht mehr angerechnet wird.

Ja, das ist in den meisten 3/5-Fällen so und sei auch in diesem Beispiel so.

Die Frage ist nur:
Was wirkt sich für den Beispielmann mehr aus:
a) Dass er nur wenge (2-3) Monate im Job war und sich daraus i. d. Regel eine Rückzahlung ergibt;
oder
b) dass er LStKl 3 hatte und außerdem durch das Krankengeld mehr Progression.

Vielleicht muss man es mal mit den vorhandenen Werten (ohne es abzuschicken) bei Elster eintippen.

Gruß JK

hallo,

genauso würde ich es auch machen ( ich benutze übrigens seit Jahren das STeuersparbuch von Wiso und bin davon ziemlich begeistert)
dort kann man nämlich auch zusammen und getrennt Veranlagung eingeben und sieht die Werte ( zumindest fast genau).
Ich glaube ( glauben heißt nicht wissen) trotzdem, das „Er“ keinen Vorteil hat, wenn er die EK Steuererklärung nicht unterschreibt. Ist dann nur auch wieder die Frage, ob bei der Zusammenveranlagung wirklich geteilt wird,falls ( und das ist wahrscheinlich) es eine Rückerstattung gibt.Das wird wohl auch die begründung für die verweigerung der Unterschrift sein.

Gruß
Gaby

Merci Gaby,

das klingt ja grad wie in den guten alten Zeiten hier herum.

Hoch erfreut

Dä Blumepeder