Hallo Blumepeder,
stimmt… vorschnell was geschrieben, daher weiß ich noch nicht mal wer 3 und wer 5 hat.
Es sprachen einfach erfahrungswerte für diese Aussage. In den meisten Fällen hat „Er“ die 3, mit der niedrigeren Besteuerung, die ihm im Falle einer Einzelveranlagung dann in dieser Höhe nicht mehr angerechnet wird.
Hiermit nehme ich meine vorschnelle Aussage dann mal einfach wieder zurück. Kann so sein, muss aber natürlich nicht.
daher weiß ich noch nicht mal wer 3 und wer 5 hat.
Es sprachen einfach erfahrungswerte für diese Aussage. In den
meisten Fällen hat „Er“ die 3, mit der niedrigeren
Besteuerung, die ihm im Falle einer Einzelveranlagung dann in
dieser Höhe nicht mehr angerechnet wird.
Ja, das ist in den meisten 3/5-Fällen so und sei auch in diesem Beispiel so.
Die Frage ist nur:
Was wirkt sich für den Beispielmann mehr aus:
a) Dass er nur wenge (2-3) Monate im Job war und sich daraus i. d. Regel eine Rückzahlung ergibt;
oder
b) dass er LStKl 3 hatte und außerdem durch das Krankengeld mehr Progression.
Vielleicht muss man es mal mit den vorhandenen Werten (ohne es abzuschicken) bei Elster eintippen.
genauso würde ich es auch machen ( ich benutze übrigens seit Jahren das STeuersparbuch von Wiso und bin davon ziemlich begeistert)
dort kann man nämlich auch zusammen und getrennt Veranlagung eingeben und sieht die Werte ( zumindest fast genau).
Ich glaube ( glauben heißt nicht wissen) trotzdem, das „Er“ keinen Vorteil hat, wenn er die EK Steuererklärung nicht unterschreibt. Ist dann nur auch wieder die Frage, ob bei der Zusammenveranlagung wirklich geteilt wird,falls ( und das ist wahrscheinlich) es eine Rückerstattung gibt.Das wird wohl auch die begründung für die verweigerung der Unterschrift sein.