Kann für deine Eltern zutrefffen, wenn dein Einkommen + Bezüge kleiner 8.004 Euro:
Bis Ihr Kind sein Ausbildungsziel erreicht hat, durchläuft es mehrere Stationen. Manchmal kommt es dabei zu einer Zwangspause: Ist Ihr Kind im Alter zwischen 18 und 25 Jahren und befindet es sich während einer solchen Pause in einer »typischen Unterhaltssituation«, dann kann es berücksichtigt werden, sofern die Lücke maximal vier Monate dauert. Hat Ihr Kind bereits seinen Grundwehr- oder Zivildienst usw. geleistet, kann es ausnahmsweise länger Kindergeld geben. Früher betrug die Altersgrenze 27 Jahre. Ob die Absenkung der Altersgrenze rechtens ist, müssen die Gerichte erst noch klären.
Eine über vier Monate hinausgehende Pause ist leider keine Vier-Monats-Lücke! Das gilt auch für die ersten vier Monate einer längeren Unterbrechung (BFH-Urteil vom 15.7.2003, VIII R 78/99, BStBl. 2003 II S. 841).
Eine Lücke kann immer länger dauern als erwartet, es sei denn, es dreht sich um feste Ferienzeiten. Deshalb sollten Sie Ihren Kindergeldanspruch nicht dem Zufall überlassen: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind von Beginn der Lücke an die Voraussetzungen erfüllt, um als Kind ohne Ausbildungsplatz berücksichtigt werden zu können oder als arbeitssuchendes Kind. Das gilt auch, wenn die Bemühungen von vornherein zwecklos sind, weil zum Beispiel der Grundwehr- oder Zivildienst bald beginnt!
Ist diese Falle schon zugeschnappt, weil die Lücke länger als vier Monate andauert und Ihr Kind nicht von Beginn an auch als arbeits- oder ausbildungsplatzsuchend berücksichtigt werden kann? Dann gibt es noch einen Hoffnungsschimmer (FG Baden-Württemberg vom 12.10.2005, 5 K 456/03; Az. der Revision III R 5/07): In der Revision III R 5/07 muss der BFH entscheiden,
ob die Begrenzung der Übergangszeit auf vier Monate rechtens ist und
ob ein Kind, das seinen Zivildienst noch nicht beginnen kann, als Kind ohne Ausbildungsplatz berücksichtigt werden kann.
Lässt die Familienkasse Ihr Kind in einer solchen Wartezeit unberücksichtigt, legen Sie bitte Einspruch ein und beantragen Sie mit Hinweis auf die Revision III R 5/07 das Ruhen des Verfahrens.