Hallo alle zusammen!
Ich hab mich hier schon durch einige Threads gelesen und auch viel in der Suchmaschine mit dem Doppel-O gesucht.
Es geht darum, was ich als Student im Erstudium in der Steuererklärung ansetzen darf.
Folgende Situation:
Ich bekomme monatlich Untersützung von meinen Eltern bezahlt. Von dem Geld bezahle ich alles, also Lebensmittel, Strom, Wasser, Miete, Internet, Bücher, Studiengebühren, etc., also so, als würde ich jeden Monat Gehalt bekommen, von dem ich leben muss.
Ansonsten habe ich sporadisch auch mal eine Beschäftigung und somit „richtiges“ Einkommen.
Das habe ich aber nicht jedes Jahr und auch nur, wenn die Firma mal wieder Ushilgen braucht.
Jetzt meine Frage:
Darf ich die Studiengebühren, die Miete, Kosten für Bücher und Lernmaterial (Schreibzeug, Taschenrechner, etc.) in der Steuerklärung beim Hauptvordruck unter Punkt 47. „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung“ eintragen und die maximal 4.000€ geltend machen?
Ich hoffe, es ist klar, was ich meine, sonst einfach nachfragen
Danke schonmal für’s lesen und evtl. Hilfestellung!!
MfG
Mazzel