Steuerklärung für ehemaligen Student

Schönen guten Tag zusammen
ich möchte meine Steuererklärung machen und blicke durch den Jungel mit meinen Problemen nicht ganz durch, weil es ganz schön verzwickt ist.

Ich habe letztes Jahr (2012) im März meinen Bachelor in Maschinenbau gemacht und war seit 2011 bei einer Firma angestellt, wo ich auch meine Bachelorarbeit fertigstellte. Während der Anfertigung der Bachelorarbeit bei der Firma musste ich parallel dazu Vorlesungen an der Hochschule besuchen. Meine Firma stellte mich 3x die Woche frei, d.h. ich ging erst „arbeiten“ und fuhr dann zur Hochschule. Ich bekam von meinem Arbeitgeber 1000€ brutto und musste davon nur Lohn- und Kirchensteuer zahlen, nicht jedoch Sozialversicherungsbeiträge.

  1. Darf ich die Fahrtkosten zur Hochschule in die Steuererklärung als Pendlerpauschale absetzen? Welche Wege werden dann gezählt? Zuhause -> Arbeit -> Hochschule -> Zuhause?

  2. Ich habe gelesen, dass man die Studienkosten (Fahrten, Studienbeiträge, Studiengebühren, Bücher, etc.) in der Steuerklärung geltend machen darf. Gilt dies denn dann auch 3 Jahre rückwirkend, sprich das gesamte Studium ? Ich hatte jedoch vor dem Studium eine Ausbildung gemacht, worauf das Studium dann aufbaute. Ändert sich dadruch etwas? Für 2008 hatte ich Steuererklärung gemacht, inwiefern das wichtig ist, weiß ich nicht (nur zur Info).

Es wäre nett, wenn ihr mir ein paar hilfreiche Tipps geben könntet

hallo,

antworten der einfachheit halber im text.

salduos, borito

  1. Darf ich die Fahrtkosten zur Hochschule in die
    Steuererklärung als Pendlerpauschale absetzen?

das ist nicht sinnvoll. fahrten von zuhause zur arbeit: einfache kilometer absetzen. fahrten von zuhause oder von der arbeitstelle zur uni: alle kilometer pauschal mit 0,30euro absetzen.
oder alternativ alle kosten auflisten und dann herunterbrechen (nachweispflichtig)

Welche Wege

werden dann gezählt? Zuhause -> Arbeit -> Hochschule ->
Zuhause?

s.o.

  1. Ich habe gelesen, dass man die Studienkosten (Fahrten,
    Studienbeiträge, Studiengebühren, Bücher, etc.) in der
    Steuerklärung geltend machen darf.

korrekt, sofern das studium direkt auf den zukünftigen beruf vorbereitet (musik=säger; medizin=arzt; jura=rechtsanwalt). bei allen „indiffernten studien“ ist das schwieriger, da man meistens noch kein klares berufsbild vor augen hat, während man studiert.
nichtsdestotrotz: alle kosten in der steuererklärung als werbungskosten ansetzen und auf vorläufige anerkennung bestehen. klappt das dann später mit studium=beruf, muß das fa rückwirkend alles anerkennen.

Gilt dies denn dann auch 3

Jahre rückwirkend, sprich das gesamte Studium ?

ja, solange du für den zeitraum noch keine steuererklärung abgegeben hast und dir das fa keinen rechtskräftigen steuerbescheid zugesendet hat.

Ich hatte

jedoch vor dem Studium eine Ausbildung gemacht, worauf das
Studium dann aufbaute. Ändert sich dadruch etwas?

nein. was sollte sich da „ändern“?

Für 2008
hatte ich Steuererklärung gemacht, inwiefern das wichtig ist,
weiß ich nicht (nur zur Info).

wenn du 2008 noch nicht studiert hast, ist das unerhelblich. ansonsten: s.o.