Schönen guten Tag zusammen
ich möchte meine Steuererklärung machen und blicke durch den Jungel mit meinen Problemen nicht ganz durch, weil es ganz schön verzwickt ist.
Ich habe letztes Jahr (2012) im März meinen Bachelor in Maschinenbau gemacht und war seit 2011 bei einer Firma angestellt, wo ich auch meine Bachelorarbeit fertigstellte. Während der Anfertigung der Bachelorarbeit bei der Firma musste ich parallel dazu Vorlesungen an der Hochschule besuchen. Meine Firma stellte mich 3x die Woche frei, d.h. ich ging erst „arbeiten“ und fuhr dann zur Hochschule. Ich bekam von meinem Arbeitgeber 1000€ brutto und musste davon nur Lohn- und Kirchensteuer zahlen, nicht jedoch Sozialversicherungsbeiträge.
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Darf ich die Fahrtkosten zur Hochschule in die Steuererklärung als Pendlerpauschale absetzen? Welche Wege werden dann gezählt? Zuhause -> Arbeit -> Hochschule -> Zuhause?
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Ich habe gelesen, dass man die Studienkosten (Fahrten, Studienbeiträge, Studiengebühren, Bücher, etc.) in der Steuerklärung geltend machen darf. Gilt dies denn dann auch 3 Jahre rückwirkend, sprich das gesamte Studium ? Ich hatte jedoch vor dem Studium eine Ausbildung gemacht, worauf das Studium dann aufbaute. Ändert sich dadruch etwas? Für 2008 hatte ich Steuererklärung gemacht, inwiefern das wichtig ist, weiß ich nicht (nur zur Info).
Es wäre nett, wenn ihr mir ein paar hilfreiche Tipps geben könntet