Steuerklärung hinauszögern?

Ok, gegeben ein etwas komplexeres Problem und deswegen nichts in der Suche gefunden, was wirklich darauf passt.
Sache ist folgendes: Vor ungefähr einer Woche wurde eine Steuererklärung für 2012 abgegeben. Aus Eile und bissl selbstgemachtem Stress wurde vergessen anzugeben, das von Januar bis Juli noch Übergangsgebührnisse und einmalig Übergangsbeihilfe von der Bundeswehr mit zu den Einkünften für 2012 kam. Dies ist im Finanzamt schnell aufgefallen und es kam die Bitte dies doch bis 12.04 nachzureichen. Kein Thema, soll ja alles richtig sein. Man müsste dann allerdings so an die 2.100 Euro nachzahlen. Wie konnte man sowas hinauszögern, um das Geld zusammenzukratzen?
Kann man die evtl. nochmal zurückziehen, befindet sich ja quasi in der Schwebe, und ende Mai nochmal neu einreichen?
Den Nachweis erst nachts am 11.04 dort persönlich in den Briefkasten schmeißen, so das er am 12ten da wäre? Und das mit allem weitern genauso machen?
Was würde überhaupt passieren, wenn der Nachweis einfach nicht eingereicht wird?
Bin für alle hilfreichen Antworten dankbar.

Keine gute Frage
Ich glaube, für derartige Hinweise ist dieses Forum der falsche Platz.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

wenn man riskieren will, dass das FA eine Steuerhinterziehung annimmt und ggf. ein Verfahren einleitet! dann man los!

=HALLO()

wenn man riskieren will, dass das FA eine Steuerhinterziehung
annimmt und ggf. ein Verfahren einleitet! dann man los!

Was du da postest ist Blödsinn. Wenn man keine Ahnung hat, ist Schweigen eine der Möglichkeiten, die man in Erwägung ziehen kann.

=TSCHÜSS()

Habe ich irgendwo geschrieben, das es beabsichtigt ist eine Steuerhinterziehung zu begehen? Es sollen lediglich im gesetzlichen Rahmen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, das Geld auch zusammen zu bekommen, gehöre nunmal nicht zu den glücklichen die 2.000 Euro mal eben so über haben!

Habe ich irgendwo geschrieben, daß es beabsichtigt ist eine
Steuerhinterziehung zu begehen?

So direkt nicht, der Tatbestand kann dennoch erfüllt sein. Schau mal in den § 370 AO.

Es sollen lediglich im
gesetzlichen Rahmen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, das
Geld auch zusammen zu bekommen, gehöre nunmal nicht zu den
glücklichen die 2.000 Euro mal eben so über haben!

Schonmal was von Stundung gehört? Und vielleicht noch von FAQ:1129?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Diese Antwort passt nicht:
Eine einmal abgegebene Steuererklärung kann man nicht „zurückziehen“.
Wenn man nachträglich erkennt, dass sie unrichtig ist, muss man sofort
die Erklärung berichtigen bzw ergänzen.

Wer nicht sofort oder nicht alles auf einmal zahlen kann, kann beim
FA Stundung seiner Steuerschuld beantragen:
Siehe Abgabenordnung (www.gesetze-im-internet.de/_ao).