Titel: Steuerklärung Privat und GBR
Guten Tag,
ich habe eine kurze Frage zu einer GbR. In einer GbR wir kann man ja jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmledung einreichen. Wie handhabt man das dann am Jahresende bzw. in einer privaten Steuererklärung ?
Muss man in einer privaten Einkommenssteuererklärung eine Einahmeüberschussrechnung angeben ?
Muss man den kompletten Gewinn für das Vorjahr angeben oder nur der Anteil dem einen selbst gehört ?
Müssen man zusätzlich zu den monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
noch einen Jahresabschluss abegeben für die GbR ?
Danke
viele Grüße
Liberado
In diesem Fall sollte man einen Fachmann zu Rate ziehen…
danke das war jetzt sehr hilfreich
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Steuerberater…
Moinsen,
man ja jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmledung :einreichen. Wie handhabt man das dann am Jahresende bzw. in einer privaten Steuererklärung?
=> Garnicht, denn das eine hat nix mit dem anderen zu tun!
Muss man in einer privaten Einkommenssteuererklärung eine
Einahmeüberschussrechnung angeben?
=> Wenn es sich um eine GbR handelt, dann wird für diese der Gewinn ermittelt und eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung erstellt. Und das Ergebnis für den jeweiligen Gesellschafter kommt dann in die Einkommensteuererklärung.
Müssen man zusätzlich zu den monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen noch einen Jahresabschluss abegeben für die GbR?
=> man muss sogar eine Umsatzsteuererklärung erstellen und ggf. eine Gewerbesteuererkläung und wie bereits erwähnt eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung.
Und was bereits in Kurzfassung erwähnt wurde, kann nur nochmal erneut wiederholt werden:
„Man sollte in solchen Fällen dringend einen Steuerberater aufsuchen!!!“ Hier scheint so einiges nicht verstanden zu werden und bevor das Kind in Brunnen fällt und das Geschrei groß ist…
Schöne Grüße
e