Steuerklärung Vermietung und Verpachtung

Ich habe ein Haus geerbt.
Um das Haus zu vermieten wurden es teilweise entrümpelt, ein weiter teil des Mobiliars wurde von einem Spediteur zu einem Wohnort transportiert.
Das Haus wurde später, nach Entrümplung und Abtransport der übrigen Sachen vermietet.
Das Finanzamt will mit nun die Transportkosten nicht als Aufwendung vor Vermietung anerkennen.
Wer kann mir da weiterhelfen.

Danke

Ulikahn

hallo,

nun, das würde ich als fa´ler wohl auch nicht anders entscheiden.

abtransport der sachen (mobiliar etc.) zum entsorgen, also auf müllhalde = notwendige aktion, um das haus vermietbar zu machen.
abtransport der sachen an einen anderen wohnort oder zum unterstellen/einlagern = sachen werden ggfs. später noch benötigt. da man hier nicht eindeutig trennen kann zwischen möglicher weiterer privater verwendung oder tatsächlich entsorgung, plädiert das fa immer zu ungunsten des steuerpflichtigen.

saludos, borito

Ich würde mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen, WARUM er die Kosten nicht anerkennt. Vielleicht sieht er es ja als Kosten an, die in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Erbschaft stehen. Wäre auch nachzuvollziehen.
Genaueres kann ich aber auch nicht sagen, da ich auf dem Gebiet der Vermietung usw. keine Kenntnisse habe.

Danke für die schnelle Info.
Ich habe schon Kontakt dem dem Sachbearbeiter aufgenommen er argumentiert ja genau so wie beschrieben.
Das gefällt mir nur nicht.
Ich hatte die Hoffnung das jemand diese Argument sachdienlich entkräften kann.

Ulikahn

Danke für die schnelle Info.
Ich habe schon Kontakt dem dem Sachbearbeiter aufgenommen er argumentiert ja genau so wie beschrieben.
Das gefällt mir nur nicht.
Ich hatte die Hoffnung das jemand diese Argument sachdienlich entkräften kann.

Alle Kosten, die durch die Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohneinheit entstehen, kann man erst geltend machen, wenn diese auch schon begonnen hat. Alles was vor dem diesen Zeitpunkt an Kosten entstanden ist, wie z.B. durch Entrümpelung und Abtrangsport, kann evtl. bei den normalen Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Diesbezüglich aber bitte noch mal bei einem Steuerberater nachfragen.
Es gibt auch Steuerbüros, wo man sich gegen eine geringe Gebühr Auskünfte einholen kann, dann wäre man auf der sicheren Seite.

Wünsche viel Glück!

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola