Hallo, ist man gesetzl. verpflichtet eine Steuerklärung zu machen, wenn man im Jahr nur 1300 € als Freiberufler eingenommen hat.
Gibt es ein Gesetz dazu.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo, ist man gesetzl. verpflichtet eine Steuerklärung zu machen, wenn man im Jahr nur 1300 € als Freiberufler eingenommen hat.
Gibt es ein Gesetz dazu.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo, ist man gesetzl. verpflichtet eine Steuerklärung zu machen, wenn man im Jahr nur 1300 € als Freiberufler eingenommen hat.
Ja. Einkommenssteuererklärung und ggf. Umsatzsteuererklärung.
Gibt es ein Gesetz dazu.
Natürlich.
Hallo, ist man gesetzl. verpflichtet eine Steuerklärung zu
machen, wenn man im Jahr nur 1300 € als Freiberufler
eingenommen hat.
nein.
aber die finanzämter wollen bei freiberufler oder gewerbetreibenden die erklärung gerne sehen.
der stpfl. wird dann dazu aufgefordert und es entsteht dadurch dann die pflicht zur abgabe.
in der praxis mache ich es immer so, dass ich dem FA in einem dreizeiler mitteile, dass im jahr blabla die einnahmen blabla und die ausgaben blabla betragen haben und wir deshalb darum bitten, für das jahr blabla auf die abgabe der erklärung zu verzichten.
das hat bisher immer tadellos funktioniert, da der SB dann was in der akte hat und alle sind zufrieden…
gruß inder
Hallo,
nach § 25 Abs.3 Satz 1 EStG hat die Steuerpflichtige Person eine eigenhändig unterschriebene Einkommensteuererklärung abzugeben. Eine Veranlagung zur Einkommensteuer unterbleibt nur in den Fällen des § 46 EStG (Einkommen besteht teilweise aus Arbeitslohn, von dem Lohnsteuer einbehalten wurde) und § 43 Abs. 5 EStG (Einkünfte aus KapVermögen mit Abgeltungssteuer).
Gleiches gilt für die Umsatzsteuer. Hier hat der Unternehmer gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG eine Umsatzsteuerklärung für das Kalenderjahr abzugeben.
Woher soll das Finanzamt sonst wissen, wer wieviel eingenommen hat.
Gruss