Hallo,
Alleinerziehende, z. Zt. arbeitslos, zwei Kinder (13 und 6) erbittet Ratschlag, welche Steuerklasse am günstigsten ist bei Aufnahme einer Arbeit.
mfg Manni
Hallo,
Alleinerziehende, z. Zt. arbeitslos, zwei Kinder (13 und 6) erbittet Ratschlag, welche Steuerklasse am günstigsten ist bei Aufnahme einer Arbeit.
mfg Manni
Hi !
Man kann sich seine Steuerklasse nicht aussuchen. Entweder man erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Steuerklasse oder aber eben nicht. Momentan gilt für Alleinstehende dann die Steuerklasse II, wenn sie nicht in häuslicher Gemeinschaft mit anderen Erwachsenen leben. Ansonsten eben Steuerklasse I. Für jedes weiterer Arbeitsverhältnis ist eine neue Lohnsteuerkarte mit Klasse VI zu beantragen.
BARUL76