Steuerklasse 1 und 450-Euro-Job

Moin, moin,
habe eine Job mit Lohnsteuerklasse 1 und dazu einen 450-Euro-Job.
Davon führt der AG RV-Beträge ab.
Wo gebe ich das in der EInkommenssteuererklärung an?
Danke!

Schöne Ostern :smile:

Im Zusatzblatt " Anlage Vorsorgeaufwendungen" zur Steuererklärung.

Dort hat es in Zeile 9 und 10 Spalten für die Arbeitgeberanteile zur RV.
Zeile 10 ist extra für 450 € Jobs

MfG
duck313

oh, das ging ja schnell - herzlichen Dank!
MfG Irmelin :rabbit:

ist aber Blödsinn - zumindest in dieser Ausschließlichkeit.

Wenn Du Deine ESt-Erklärung mit der Anwendung „Elster Formular“ machst, werden alle Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Verzweigung „1. Lohnsteuerbescheinigung“ erfasst. Genauso bei der Arbeit mit „Elster online“. In beiden Fällen ist der Zugang zu den entsprechenden Felderin in der Anlage Vorsorgeaufwendungen gesperrt.

Es gibt keinen Grund, in diesem Zusammenhang noch mit Papierformularen herumzukruschteln. Im Gegenteil - auf Papier abgegebene ESt-Erklärungen werden viel genauer und systematischer geprüft als die, die mit Elster übermittelt worden sind.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

eben erst gesehen: In diesem Fall

ist

Blödsinn Nr. 2:

An dieser Stelle sind die Arbeitgeberanteile zur RV bei geringfügiger Beschäftigung nur dann einzutragen, wenn der Arbeitnehmer freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung leistet, so dass auch die geringfügige Beschäftigung im Verlauf des RV-Kontos berücksichtigt wird.

In allen anderen Fällen (= dem Normalfall) kommen weder die pauschalen RV-Beiträge noch sonst irgendwas aus einer geringfügigen Beschäftigung in die ESt-Erklärung rein.

Ist aber eigentlich egal, weil falsche Eintragungen in diesem Zusammenhang vom FA korrigiert werden - dort liegen bei Abgabe der ESt-Erklärung alle relevanten Werte zu Beiträgen zur RV, KV, PV bereits vor, so dass man dabei ruhig alles falsch machen kann, ohne dass das Folgen hätte.

Schöne Grüße

MM

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Ist aber eigentlich egal, weil falsche Eintragungen in diesem Zusammenhang vom FA korrigiert werden - dort liegen bei Abgabe der ESt-Erklärung alle relevanten Werte zu Beiträgen zur RV, KV, PV bereits vor, so dass man dabei ruhig alles falsch machen kann, ohne dass das Folgen hätte.

Schöne Grüße

MM
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Na, da machen wir ja nichts falsch, es geht nur darum, dass wir nichts verschweigen :wink:

Also, vielen Dank und schöne Ostern :rabbit: