Hallo zusammen,
jemand ist geschieden und hat ein Kind.
Teilt aus Kostengründen mit dem unverheiratetem Bruder gemeinsam
eine Wohnung.
Ist es richtig, dass aus diesem Grund ihr Steuerklasse 2 verwehrt wird?
Danke schon im Vorfeld
Gruß Lala
Hallo zusammen,
jemand ist geschieden und hat ein Kind.
Teilt aus Kostengründen mit dem unverheiratetem Bruder gemeinsam
eine Wohnung.
Ist es richtig, dass aus diesem Grund ihr Steuerklasse 2 verwehrt wird?
Danke schon im Vorfeld
Gruß Lala
Ja, das ist richtig, ging den ganzen Sommer und herbst durch die presse. Wer mit einem weiteren Volljährigen zusammenlebt hat keinen Anspruch mehr auf die Steuerklasse 2. ( Ausnahme : volljähriges eigenes kind in Ausbildung )
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Nein, das wurde jetzt wieder geändert!
Wenn man nachweisen kann, dass es sich um eine reine Wohngemeinschaft handelt, bei der jeder seine eigenen Kosten trägt, geht es wieder mit St.Kl.2.
Jetzt aber richtig
Hallo Annemarie,
nun aber der richtige Text:
Sobald eine andere volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaf-tet und damit eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt. Diese Vermutung ist nicht widerlegbar, wenn der Steuerpflichtige mit der anderen Person in eheähnlicher Gemeinschaft bzw. in einer eingetra-genen Lebenspartnerschaft lebt. In anderen Fällen ist die Vermutung der Haushaltsgemeinschaft widerlegbar. Ob und wann die Vermutung als widerlegt angesehen werden kann, ist nach den ge-samten Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. In der Regel wird eine zweifelsfreie Versiche-rung ausreichen.
Wenn Du den Vordruck für die Versicherung brauchst, daan melde Dich, ich maile Ihn rüber.
Gruß
Michael
Hallo Michael,
vielen Dank an Dich (und natürlich auch an die anderen!!!)
Wenn Du den Text mailen könntest, wär ich Dir total dankbar.
Vielleicht kann ich damit weiter helfen.
Ob ihr das dann allerdings abgenommen wird, dass sie getrennt wirtschaften, wiess ich halt auch nicht - aber ein Versuch ist’s wert.
Ich weiß, dass sie nach der Scheidung mit ihrem Kind deshalb in die Wohnung ihres Brudes gezogen ist, weil sie sich keine eigene leisten konnte. So fällt sie wenigstens Vater Staat nicht weiter zur Last (Sozialhilfe, Mietzuschuss u.ä.!!). Also find ich, soll sie wenigsten St.Kl.2 bekommen!
Danke
Lala
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