als alleinerziehende mit Kind hat man Steuerklasse 2 mit einem 1/2 Kind.
Zieht man jetzt jedoch wieder mit einem Partner (nicht der Kindsvater) zusammen, bekommen beide Steuerklasse 1, wobei der neue Partner zwar für die „Unterhaltskosten“ seiner neue Familie mit aufkommen muss, aber keinerlei Rechte bzw. steuerliche Vergünstigungen erhält.
Können unverheiratete nicht auch zusammen veranlagt werden? Oder gibt es sonstige Möglichkeiten irgendwelche Vergünstigungen zu bekommen?
Und warum bekommt der Kindsvater auch ein 1/2 Kind, obwohl er ausser dem gemeinsamen Sorgerecht keine Aufwendungen hat (ausser den Mindestsatz des Kindsunterhaltes)?
Können unverheiratete nicht auch zusammen veranlagt werden?
Oder gibt es sonstige Möglichkeiten irgendwelche
Vergünstigungen zu bekommen?
Zusammenveranlagung ist nur bei Verheirateten möglich.
Und warum bekommt der Kindsvater auch ein 1/2 Kind, obwohl er
ausser dem gemeinsamen Sorgerecht keine Aufwendungen hat
(ausser den Mindestsatz des Kindsunterhaltes)?
genau deswegen, weil er unterhaltsverpflichtet ist hat er auch einen Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes bzw. Kinderfreibetrages, auch wenn er selbst dass Kindergeld nicht ausbezahlt bekommt.
Nur wenn er seiner Verpflichtung zum Unterhalt nicht nachkommt gibt es die Möglichkeit den Kinderfreibetrag zu übertragen
wir haben das gleiche problem wie du. meine freundin, wir sind im
januar zusammengezogen, wird, obwohl sie 2 kinder hat, seit januar in
stuerklasse I. ich finde das die absolute frechheit. da wird von
eheähnlicher gemeinschaft gesprochen. so eheähnlich aber, dass wir
geimsam veranlagt werden, leben wir aber für den gesetzgeber nicht
zusammen.
ich habe mal nachgefragt, warum wir nicht zb. steuerklasse III u. V
bekommen könnten. da sagte man mir, man könnte bei einer „losen“
eheähnlichen gemeinschaft ja nicht monatlich kontrollieren, ob die
gemeinschaft noch existieren würde. merkwürdig nur, dass wenn es zum
nachteil des steuerpflichtigen geht, dieses absolut nicht
berücksichtigt wird. man geht wohl davon aus, dass man sich dann
selbst melden würde.
es geht hier doch wirklich nur um abzocke.
nun denke ich mal ein wenig weiter. ich werde wohl in nächster zeit
arbeitslos. nun sit es ja heute nicht mehr so einfach, einen neuen
job zu finden. stellen wir uns mal vor, dass ich nach einem jahr
arbeitslosigkeit einen hartz IV antrag stellen müsste. da sagt der
staat nun wieder, ich würde ja in einer eheähnlichen gemeinschaft
leben und meine partnerin müsste für meinen unterhalt aufkommen. dazu
käme dann noch eine krankenversicherung, rentenversicherung usw.
da wundert sich der staat, dass man auf den gedanken kommt, sich
irgendwo ein zimmer zu mieten, sich dort zu anzumelden und den staat
zu besch…ssen.
sorry, das musste ich mir mal von der seele schreiben
gruss
vic
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