Steuerklasse 3/5 geringfügige Beschäftigung

Hallo!

Folgende angenommene Konstellation liegen meinen Fragen zugrunde:

Ein fiktives Ehepaar hat Steuerklasse 3 (Mann) und 5 (Frau). Der Mann ist Hauptverdiener, die Frau teilzeitbeschäftigt. Bei der Steuererklärung ergibt sich regelmäßig eine jährliche Steuernachnachzahlung von ca. 2.000 Euro bzw. eine entsprechende Vorauszahlung. Soweit alles klar.

Die Ehefrau möchte ab dem 1.1.2027 aus gesundheitlichen Gründen in eine geringfügige Beschäftigung zu wechseln.

  1. Frage: Nach meinem Wissen, hat die Ehefrau dann steuerlich gesehen keine Einnahmen, da der Arbeitgeber den Lohn der geringfügigen Beschäftigung pauschal versteuert. Die Ehefrau füllt demnach keine Anlage N aus. Ist das korrekt?

  2. Frage: Nach meiner Berechnung in Elster führt dies dazu, dass durch die geringfügige Beschäftigung keine Steuernachzahlung/Vorauszahlung mehr entsteht, vielmehr würde sich eine Erstattung ergeben. Ist dies ebenfalls korrekt?

  3. Frage: Wann sollte ggf. die Herabsetzung der Vorauszahlung beantragt werden?

Vielen Dank für die Hilfe!!!