Steuerklasse 3 und 5

Hallo

Ein Ehepaar ist berufstätig. Gewählt wurde die Steuerklassenkominatin Klasse 3 und 5.

Eine Steuerberechnung hat ergeben, dass das Ehepaar mit einer Steuernachzahlung von über 1000 Euro zu rechnen hat. Weiterhin wird das Finanzamt eine Steuervorauszahlung verlangen.

Frage: Wie wird das Finanzamt die Vorauszahlung erheben? Wird z. B. die Steuernachzahlung durch 12 Monate geteilt?

Macht es Sinn, die Steuererklärung möglichst spät zu machen?

Weiterhin wird die Ehefrau die Teilzeittätigkeit im April aufgeben und nur noch geringfügig beschäftigt sein. Somit dürfte sich ab April keine Steuerschuld mehr aufbauen. Hat dies ggf. Auswirkungen auf die Vorauszahlung? Kann z. B. die Aussetzung der Vorauszahlung beantragt werden? Danke für die Hilfe. Grüße

Hallo, je nachdem, wann der Bescheid ergeht, z.B. Veranlagung f.2010
und gleichzeitig Vorausz. 2011 im April 2011. Dann wird der Jahres-
betrag der Vorausz. durch die restlichen 3 Fälligkeitstermine
geteilt, das sind der 10.06., 10.09. und 10.12.2011.
Ab 2012 durch 4 Termine (also noch 10.3.)
Unter Darlegung des Sachverhalts mit Betragsangaben würde ich keine
Aussetzung sondern eine Berichtigung bzw. Antrag auf Festsetzung 0 €
beantragen. Gruß