ich möchte gerne wissen ob mein Mann und ich Einkommensteuerpflichtig sind oder nicht. Klar, ich hab jetzt schon ganz viel gelesen das Steuerklasse 3 und 5 steuerpflichtig ist aber auf der einer Seite habe ich folgendes gelesen :
„Sie und Ihr Ehepartner lassen sich zusammen veranlagen, haben beide Arbeitslohn bezogen und einer von Ihnen hatte die Steuerklasse V oder VI - zumindest für einen Teil des Jahres: Hat ein Ehepaar die Steuerklassenkombination IV/IV gewählt, wird beim monatlichen Steuerabzug allein aus diesem Grund nie zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Anders ist das bei Steuerklassenkombination III/V. Hier befürchtet der Staat, dass Sie während des Jahres zu günstig weggekommen sind.“
So jetzt verdient aber nur mein Mann und ich nicht, deshalb würde ich darauf schließen das wir nicht verpflichtet sind eine Erklärung abzugeben. Versteh ich das richtig? Das heißt wenn wir einer Erklärung machen würden, wäre das freiwillig und wir könnten auch noch für die vergangenen Jahre eine Erklärung machen.
Ich hoffe mir kann da jemand helfen. Danke!
da sind ein paar grundsätzliche aspekte zu klären:
am ende des jahres macht es keinen unterschied, in welcher steuerklasse man war. die kombi 3/5 rentiert sich nur bei gemeinsam veranlagten eheleuten, wenn einer von beiden deutlich mehr verdient als der andere. „deutlich“ bedeutet z.b. ein verhältnis von 75%:25%. bei der kombi 4/4 werden beide ehepartner von vornherein gleich besteuert (ist identisch mit steuerklasse 1).
erst am ende des jahres, also mit der steuererklärung, wird das finanzamt die gesamte steuerlast feststellen (anhand des zu versteuernden einkommens, welches selten identisch ist mit dem bruttoeinkommen). dann wird ermittelt, ob zuviel oder zu wenig steuer gezahlt wurde
es muß eine gemeinsame veranlagung zur ek-steuer erfolgen. wer sich getrennt veranlagen läßt, hat nicht den vorteil des ehegattensplittings
es ist nicht zwingend, daß beide ehepartner arbeiten müssen - im gegenteil „sparen“ ja die meisten ehepaare in deutschland eine menge steuerlast, weil nur ein partner arbeitet, der andere nicht
eine „pflicht“ zur abgabe der steuererklärung gibt es i.a. nicht bzw. nur unter bestimmten voraussetzungen (z.b. selbständigkeit, einkünfte aus vermietung, verpachtung,r enten, zinsen, dividenden, spekulationen etc.). der zahlung von steuern ist ja schon durch den abzug bei der gehaltszahlung genüge getan. bei ehepaaren, bei denen nur einer arbeitet, lohnt sich i.a. aber immer eine ekst-erklärung, weil sich nämlich das gehalt steuerlich auf zwei personen verteilt
wenn das finanzamt „will“, daß ihr eine ekst-erklärung abbgebt, wird es euch auffordern - inkl. fristsetzung. solange ihr nicht verpflichtet seid, eine ekst-erklärung abzugeben, ist das erstmal freiwillig
ihr könnt rückwirkend für 4 jahre eine ekst-erklärung abgeben
danke das hat meine Fragen erstmal beantwortet. Also wenn wir eine Pflicht dazu hätten, wäre das Fianzamt schon auf und zugekommen? Es kann jetzt also nicht passieren, das die jetzt sagen Sie hätten aber schon… sie sind ja Steuerklasse 3 und 5. Alles was wir jetzt machen, wäre freiwillig, richtig?
Hallo,
nur in bestimmten Fällen ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
In eurem Fall solltet ihr eine machen , ist auch bis zum Jahr 2008 möglich, da stark davon auszugehen ist, daß ihr Geld zurückbekommt. Vater Staat setzt immer so an, daß er fast nie zuwenig bekommt, sondern immer mehr als üblich einbehält.
Deshaln ist Steuererklärung bei ehrlichen steuerzahlern immer empfehlenswert.
Gruss Hermann