Steuerklasse 3 und 5 bei Heirat+Kind

Hallo Experten,

hab am 06.06. geheiratet und bin in Umständen. Geburtstermin 14.11.

Wenn ich jetzt auf meiner Steuerkarte für dieses Jahr Steuerklasse 3
und für meinen Mann Klasse 5 eintragen lasse, wird das Mutter-
schaftsgeld für die 8 Wochen nach der Schwangerschaft doch vom Netto-
gehalt der letzten drei Monate vorm Entbindungstermin errechnet, oder?

Macht das denn überhaupt Sinn? Ich meine es sind schließlich nur
8 Wochen im Gegensatz zu den ca. 6 Monaten, die mein Mann mehr
Steuern abzuführen hätte. Oder werden diese durch die Steuererklärung
wieder gutgeschrieben???
Oder macht alles überhaupt keinen Unterschied und wir sollten jetzt
schon für ihn die Klasse 3 + Kind und für mich 5 eintragen lassen.

Hoffe das war von mir verständlich formuliert.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Gruß
Michele

Hallo Michele,

wenn du in die Steuerklasse 3 gehst und dein Mann in die 5 findet bei der Einkommensteuererklärung ein Ausgleich statt. Da aber das Mutterschaftsgeld nach dem Nettolohn berechnet wird, macht es Sinn, die Steuerklassen w.o. zu wählen.

Das Mutterschaftsgeld wird zwar nicht versteuert, erhöht aber die Steuer (Progression).

Viele Grüße
Utemaus