Hallo Experten,
hab am 06.06. geheiratet und bin in Umständen. Geburtstermin 14.11.
Wenn ich jetzt auf meiner Steuerkarte für dieses Jahr Steuerklasse 3
und für meinen Mann Klasse 5 eintragen lasse, wird das Mutter-
schaftsgeld für die 8 Wochen nach der Schwangerschaft doch vom Netto-
gehalt der letzten drei Monate vorm Entbindungstermin errechnet, oder?
Macht das denn überhaupt Sinn? Ich meine es sind schließlich nur
8 Wochen im Gegensatz zu den ca. 6 Monaten, die mein Mann mehr
Steuern abzuführen hätte. Oder werden diese durch die Steuererklärung
wieder gutgeschrieben???
Oder macht alles überhaupt keinen Unterschied und wir sollten jetzt
schon für ihn die Klasse 3 + Kind und für mich 5 eintragen lassen.
Hoffe das war von mir verständlich formuliert.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Gruß
Michele