hallo zusammen,
bei einem Ehepaar ist er Alleinverdiener und in Steuerklasse 3 eingestuft.
Die Frau ist bisher nicht erwerbstätig, möchte aber freiberuflich arbeiten.
Muss die Steuerklasse sofort geändert werden, oder kann unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze der Mann in Steuerklasse 3 bleiben?
Danke für eurer Wissen,
Gruß ina
Servus,
auch wenn es unter Umständen (je nach Höher der einzelnen Einkünfte) vernünftiger wäre, wenn er künftig den Lohnsteuerabzug nach Klasse IV vornehmen ließe: Er darf es nicht - er muss weiterhin Lohnsteuerabzug nach Klasse III vornehmen lassen. Näheres in § 38b EStG.
Damit es nicht zu gar so dicken und eventuell unerwarteten Nachzahlungen kommt, sollte sie beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ziemlich sauber geschätzte Angaben zu den voraussichtlichen Einkünften machen und auch schon während der laufenden Tätigkeit öfter mal überprüfen, ob ihre Einkünfte in diese oder jene Richtung abweichen und ggf. Anpassung der festgesetzten Vorauszahlungen zur ESt beantragen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
das klingt zwar in § 38b wie eine Muss-Vorschrift, jedoch hatte noch nie ein Finanzamt ein Problem damit, wenn ein Alleinverdiner nicht in Steuerklasse 3 eingereiht war.
Gruß
Lawrence
Servus,
das ist in der Tat wahr.
Wenn ich mir das Dickicht von zum Teil bizarren Legenden anschaue, das auf der Basis III/V wuchert, täte ich eh jedem Ehepaar ans Herz legen, nie etwas anderes auf die Lohnsteuerkarte zu lassen als Klasse IV. An die Diskussionen mit meiner Schwägerin, die bis heute überzeugt ist, sie würde viel höher besteuert, seit sie verheiratet ist, mag ich nicht gern denken.
Schöne Grüße
MM
Hi Martin,
in der Wirklichkeit ist es ja sogar so, dass jedem durchschnittlichen Finanzbeamten es lieber ist, wenn gleich monatlich über den Lohnsteuerabzug mehr Vorauszahlung kommt, als dass das Finanzamt später das Gejammere wegen zu hoher Nachzahlung anhören und sich noch mit Stundungsanträgen rumschlagen muss.
Gruß
Lawrence
Hallo,
darf ich mal fragen wo da der Sinn liegen soll?
täte ich eh jedem Ehepaar ans Herz legen, nie etwas anderes auf die
Lohnsteuerkarte zu lassen als Klasse IV.
Es reicht mir schon, wenn ich dem Staat auf Grund der pauschalen „Kapitalerträgebesteuerung“ Kredit gewähren muss, da werde ich doch nicht auf die einzige Möglichkeit verzichten, meine Steuervorauszahlungen zu verringern.
cu
Servus,
selbstverständlich darfst Du fragen - Du bist Studienrat, gell?
Die Antwort ist relativ simpel:
Nur mit Steuerklasse IV/IV ist es anhand von so banalen Dingen wie Gehaltsabrechnungen und der monatlichen Überweisung ohne irgendwelchen Tralala möglich, zu bestimmen, wer wieviel verdient. Und das ist hie und da ganz wichtig, wenn es z.B. um gemeinsamen Tisch, gemeinsames Bett oder gemeinsame Kasse geht.
Und das Darlehen rechnen wir jetzt mal überschlägig aus, bloß um zu sehen, um welche Beträge es geht.
Er: 30 k€ brutto, Sie: 20 k€ brutto. Keine Kinder. Werbungskosten 920 € pro Nase; Veranlagung zur ESt im März des Folgejahres.
Lohnsteuerklassen III/V: Lohnsteuereinbehalt 6.864,76 €
Lohnsteuerklassen IV/IV: Lohnsteuereinbehalt 6.889,15 €
Festzusetzende ESt: 6.777,32 €
Differenz (III/V): 87,44 €
Differenz (IV/IV): 111,82 €
Differenz (III/V ./. IV/IV): 24,38 €
Differenz Verzinsung zu 5%: ((24,38/2)/12*14) € * 0,05 = 0,71 €
Nicht schlecht, der Zinsgewinn. Dass muss Dir der Neid lassen.
Schöne Grüße
MM
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Naja nicht ganz,
obwohl man beim deutschen Steuerrecht wirklich studieren muss.
Zu meinem tiefsten Bedauern nützt mir die ganze Berechnung nichts, auch hast Du nirgendwo erwähnt, dass es sich um Ehepaare mit relativ gleichen Einkommen handelt. Dann hätte ich gar nicht nachgefragt.
Aber Du kannst gern noch ein Beispiel durchrechnen, er 26500,-€ und sie 1500,-€, brutto und jährlich für beide. Die 1500,-€ sind kein Schreibfehler.
Achja, und das Darlehn an den Staat betrug etwas über 2500,-€ von 02/08 bis 08/09, der mögliche Wiederanlegezinsatz 5%.
Mag ja für Dich nicht viel sein, für manche schon.
cu
Bei 1500 brutto frag ich mich-warum wurde kein Minijob gewählt?
Servus,
Achja, und das Darlehn an den Staat betrug etwas über 2500,-€
von 02/08 bis 08/09
ob das tatsächlich vom Unterschied zwischen Lohnsteuertabelle und ESt-Tarif kam, oder von Werbungskosten, Sonderausgaben etc., die man leicht als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen kann, sei dahingestellt. Und sechs Monate für eine ESt-Veranlagung braucht ein FA normalerweise nur, wenn die Steuererklärung sehr viele Rückfragen notwendig macht und der Steuerpflichtige wenig kooperativ ist.
Beispiele zum Vergleich Lohnsteuerabzug/Veranlagung kann man sehr leicht mit https://www.abgabenrechner.de/ rechnen.
Sicherlich gibt es Gründe dafür, mit Lohnsteuerabzug III/V zu arbeiten. Aber empfehlen kann man das nur Leuten, die das Prinzip verstanden haben. Du glaubst nicht, wie viele quengelnden Ehegattinnen ich schon vor mir sitzen hatte, immer aus dem gleichen Irrtum, „das sei doch gar kein Vorteil mit dem Ehegattensplitting, wenn ihnen jetzt so viel mehr Steuer abgezogen würde“, und „getrennte Veranlagung sei halt doch besser“, und wenn ich ihnen dann rechnen ließ, welche Steuerlast bei der getrennten Veranlagung rauskäme, „awwä ob die dess beim Omd aach glaawe, was Ihr Kombjudä do machd, schdehd in de Schdern…“
Nun gut, möge jeder nach seiner Fasson selig werden.
Schöne Grüße
MM
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… weil die Wahl nicht zur Frage stand, AG wollte LSt-Karte bei theoretischen 10 Stunden monatlich.
Und da kenn ich mich nun überhaupt nicht aus.
cu
Hallo,
ob das tatsächlich vom Unterschied zwischen Lohnsteuertabelle
und ESt-Tarif kam, oder von Werbungskosten, Sonderausgaben
Nein, natürlich nicht. Ich hatte ja geschrieben, Kapitalerträge, und da wurde noch feste 33% ?? abgezogen.
Jetzt sind es nur noch 25%, aber auch die werden erst abgezogen und man darf sie sich ein Jahr später zurückholen.
Wer das Glück hatte, sich etwas fürs Alter anzusparen oder sonst irgenwie zu Geld gekommen ist, jetzt nach ALGI ist und auch nur ein paar wenige Euro Steuern zahlen muss bekommt nämlich keine Freistellungsbescheinigung. Für seine 5% Steuern die am Jahresende rauskommen zahlt er hier immer 25% Abschlag.
nur, wenn die Steuererklärung sehr viele Rückfragen notwendig macht
und der Steuerpflichtige wenig kooperativ ist.
Naja, daran lag es nicht.
Aber da es sinnlos ist, die Erklärung ohne Bankbelege (die irgendwann kommen) einzureichen, eine Lattttte an Verlustabzügen dranhing …
Da bin ich noch froh, das mein Finanzamt keine Orginalbelege ??? einer Onlinebank sehen wollte.
Sicherlich gibt es Gründe dafür, mit Lohnsteuerabzug III/V zu
arbeiten. Aber empfehlen kann man das nur Leuten, die das
Prinzip verstanden haben. Du glaubst nicht, wie viele
quengelnden Ehegattinnen ich schon vor mir sitzen hatte,
Dashalb ja meine Frage, ich dachte halt Du weisst noch etwas, was ich so nicht bedacht habe.
cu
Dann wollte der AG die 2% Pauschsteuer sparen. Hätte aber auch der AN tragen können.