Hallo!
folgende Frage: Steuerklasse 1 und 4 sind was die Abzüge angeht in soweit gleich. Außer dass 4 = Ehe = gemeinsame Veranlagung möglich.
Wenn also ein Beamter mit Steuerklasse 4, keine Eintragungen auf der Steuerkarten was monatliche Entlastungen etc. angeht hat und auch sonst „normal“ Einkünfte aus nichtsselbständiger Arbeit (keine Mieten etc.) - wieso kann es dann passieren, dass dieser Steuern nachzahlen muss?
Es gibt lediglich denHinweis, dass Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Krankenversicherung (Basisabsicherung) ausgeschöpft ist, und somit keine weiteren Abzüge möglich sind.
Meine Denkweise war eigentlich immer monatliche Freibeträge werden am Ende des Jahres nochmals geprüft, ggf. gibt es hier Rückforderungen oder falls weitere Einnahmen über das sowieso versteuerte Einkommen vorliegen und dementsprechend nachbesteuert werden müssen.
Hat jemand eine Idee, weshalb es sonstige Gründe geben könnte, dass eine Steuernachzahlung erforderlich wird?
Danke
Teufelchen
Hallo.
Eventuell hat der Beamte bei seinem Arbeitgeber KV-Beiträge nachgewiesen, die dieser dann bei der Berechnung Lohnsteuer berücksichtigt hat. Bei der Veranlagung stellte das Finanzamt nun vielleicht fest, dass die Beiträge teilweise auf Wahlleistungen entfallen.
Das würde die Nachzahlung und den Hinweis in den Erläuterungen erklären.
Grüße, Heiko.
Hallo,
Wenn also ein Beamter mit Steuerklasse 4, keine Eintragungen auf der Steuerkarten was monatliche Entlastungen etc. angeht hat und auch sonst „normal“ Einkünfte aus nichtsselbständiger Arbeit (keine Mieten etc.) - wieso kann es dann passieren, dass dieser Steuern nachzahlen muss?
Der Grund ist ganz banal der, dass er über das Jahr zuwenig Steuern gezahlt hat.
Es gibt lediglich den Hinweis, dass Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Krankenversicherung (Basisabsicherung) ausgeschöpft ist, und somit keine weiteren Abzüge möglich sind.
Das steht dort wirklich als Begründung für die Nachzahlung da?
Meine Denkweise war eigentlich immer monatliche Freibeträge werden am Ende des Jahres nochmals geprüft, ggf. gibt es hier Rückforderungen oder falls weitere Einnahmen über das sowieso versteuerte Einkommen vorliegen und dementsprechend nachbesteuert werden müssen.
Was nun, sind Freibeträge eingetragen oder nicht?
Hat jemand eine Idee, weshalb es sonstige Gründe geben könnte, dass eine Steuernachzahlung erforderlich wird?
Na was denkst Du, wovon der Staat seine Beamten bezahlt? Dafür braucht er natürlich Steuern ;o)
Die Steuernachzahlungen bei Beamten beruhen seit dem VZ 2010? oft auf dem Umstand, dass für die monatlichen Lohnsteuer(voraus)zahlungen von einer Vorsorgepauschale ausgegangen wird, die Beamte dann allerdings nicht erreichen, da sie ja keine SV-Abzüge haben. Wenn dann die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen niedriger als die angesetzte Pauschale ist, kommt es zu einer Nachzahlung.
Grüße