Steuerklasse 6 für Hauptjob?

Guten Tag,

ich bin gerade am recherchieren zu einem Sachverhalt das Thema Steuerklassen betreffend und hoffe, dass mir hier vieleicht jemand Tipps oder Hinweise geben kann, wie man in folgendem Beispiel am besten verfahren sollte.

Zunächst die Ausgangssituation:

Neben dem Hauptjob arbeitet jemand für verschiedene Auftraggeber freiberuflich, was natürlich entlohnt wird

Derjenige hat sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer angemeldet, um die Nebeneinkünfte ganz legal zu verdienen.

Als dann die nächste Gehaltsabrechnung des Hauptjobs ansteht, der Schock: die Abgaben sind enorm gestiegen, weil das Finanzamt dem Arbeitgeber Steuerklasse 6 statt Steuerklasse 1 gemeldet hat.

Nun meine Frage: Ließe sich in diesem Fall die Steuerklasse einfach vom Finanzamt ändern, sodass der Hauptjob wieder Steuerklasse 1 und die Nebeneinkünfte Steuerklasse 6 sind? Oder sollte der Betroffene die Meldung als Kleinunternehmer zurückziehen, da man Nebeneinkünfte auch einfach in der Steuererklärung angeben kann? Wie wären hier die Höchstgrenzen? Oder was wäre in diesem Beispiel die beste Vorgehensweise?

Das Problem an der Sache: Die Nebeneinkünfte wären in diesem Beispiel wie gesagt auftragsbasiert, sprich es kann mal einen Monat gut laufen oder auch mal einen Monat gar kein Auftrag reinkommen. Im Schnitt fielen die Nebeneinkünfte dabei sowieso eher gering aus, angenommen zwischen 200 und 400 Euro - in ganz seltenen Fällen wären es mehr. Sprich es würde in diesem Fall keinen Sinn ergeben, extrem hohe Steuern für das ein Hauptgehalt zu zahlen, die in den meisten Monaten dann ein vielfaches höher sind als das, was nebenbei verdient würde…

Beste Grüße :smile:

Hallo!

Die Steuerklasse hat nichts mit der selbständigen Nebentätigkeit zu tun.

Steuerklassen sind nur relevant für Arbeitnehmer-Tätigkeiten. Gemäß Sachverhaltsdarstellung liegt ja nur eine vor.

Ich würde mal vermuten, dass der Arbeitgeber umgestellt hat auf das Verfahren zur elektronischen Steuerklasse (Elstam-Verfahren) und dass es dabei zu Fehlern beim Abruf der Daten kam. Also Arbeitgeber bzw. Lohnabrechnende Stelle ansprechen.

Gruß

derschwede77

Als Selbstständiger hat man gar keine Steuerklasse. Alles andere als 1 wäre hier für den Hauptjob Nonsens.

Ich vermute, dass das FA bei der ELSTAM Umstellung Mist gebaut hat. War bei mir auch der Fall. Gute Arbeitgeber machen den AN darauf aufmerksam.

Beim FA melden und wieder auf 1 ändern lassen. Ging bei mir telefonisch.

Viel Glück

Barmer