Steuerklasse 6 - Nebenjob - Lohnt sich das noch?!

Guten Tag,

sollte man überlegen neben einer Ausbildung einen Nebenjob aus zu üben würde man hier direkt in der Steuerklasse 6 landen - soviel ist klar.

Nicht klar ist in welchem Fall sich dieser Anwendungsfall gegenüber einem 450 € Job lohnt.
Es sei den, die Annahme ist richtig, dass der extra zu versteuernde Betrag am Ende des Jahres wieder abgesetzt werden kann. Grund: Der Staat versteuert den höchstmöglichen Betrag und gleicht dies anhand des reellen Einkommens wieder aus.
Folglich verstehe ich das so:
Verdiene ich bis bsp. 12.000€ im Jahr fallen mir x% Steuer auf mein Gesamtverdienst an, sind es über 12.000€ x% Steuern.
Richtig?

Sollte dem so ein würde ich gerne wissen wo hier die Grenzen sind?

Danke!
Mfg. Andy

Servus,

Es sei denn, die Annahme ist richtig, dass der extra zu versteuernde Betrag am Ende des Jahres wieder abgesetzt werden kann.

Diese Annahme ist nicht richtig.

Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer werden alle Einkünfte zusammengerechnet, egal woher sie kommen und wie viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Dann wird noch einiges davon abgezogen, und am Schluss steht das zu versteuernde Einkommen. Darauf wird ESt festgesetzt und mit der einbehaltenen Lohnsteuer verrechnet.

Verdiene ich bis bsp. 12.000€ im Jahr fallen mir x% Steuer auf mein Gesamtverdienst an, sind es über 12.000€ x% Steuern. Richtig?

Nicht ganz. Es gibt da keine Stufen, sondern die Erhöhung von Null bis 42 / 45% verläuft stetig.

Eine einfache und ziemlich genaue Simulation der Veranlagung kriegst Du, wenn Du mit dem Brutto aus dem Hauptjob und dem Brutto aus dem Nebenjob zusammengerechnet (jeweils aufs Jahr) in einen Gehaltsrechner gehst und den dann gefundenen Steuerabzug (das ist ziemlich genau das, was an ESt festgesetzt werden wird) mit dem Lohnsteuereinbehalt vergleichst, der für die beiden Jobs getrennt abgezogen wird.

Die Differenz ist die voraussichtliche Erstattung.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

sollte man überlegen neben einer Ausbildung einen Nebenjob aus zu üben würde man hier direkt in der Steuerklasse 6 landen - soviel ist klar.

Nicht klar ist in welchem Fall sich dieser Anwendungsfall gegenüber einem 450 € Job lohnt.

Du stellst hier auf die Option der 2%-Pauschalversteuerung ab?

Es sei den, die Annahme ist richtig, dass der extra zu versteuernde Betrag am Ende des Jahres wieder abgesetzt werden kann. Grund: Der Staat versteuert den höchstmöglichen Betrag und gleicht dies anhand des reellen Einkommens wieder aus.
Folglich verstehe ich das so:
Verdiene ich bis bsp. 12.000€ im Jahr fallen mir x% Steuer auf
mein Gesamtverdienst an, sind es über 12.000€ x% Steuern.
Richtig?

Naja, es sind dann x+y% Steuern. Keine Ahnung, was genau Du darunter verstehst. Richtig ist, dass die Einkommensteuervorauszahlung in der Klasse 6 sehr hoch ist, weil hier im gegensatz zu den anderen keine Freibeträge berücksichtigt werden.

Sollte dem so ein würde ich gerne wissen wo hier die Grenzen sind?

Erstmal gibt es den Grundfreibetrag (8.354€) und noch die Werbungskostenpauschale von 1.000€ (wenn man mehr nachweisen kann, natürlich auch mehr). Abgezogen werden auch die Sozialabgaben. Da muss man also erstmal mindesten über 9.354€ zu versteuerndes Einkommen liegen, um überhaupt Steuern zahlen zu müssen. Ab da steigt es dann eben kontinuierlich an.
Wie hier schon gesagt, müsste man sich das in einem Brutto-Netto-Rechner ansehen, was da im individuellen Fall übrigbleibt und dann für sich beantworten, ob dieser Motivationsbeitrag hoch genug ist.
Neben dem Netto sollte man ggf. auch in den Vergleich einbeziehen, ob und inwieweit sich durch den Nebenjob auch irgendwelche Ansprüche erhöhen (Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, irgendwann mal Rente etc.pp.)

Grüße