Hallo,
sollte man überlegen neben einer Ausbildung einen Nebenjob aus zu üben würde man hier direkt in der Steuerklasse 6 landen - soviel ist klar.
Nicht klar ist in welchem Fall sich dieser Anwendungsfall gegenüber einem 450 € Job lohnt.
Du stellst hier auf die Option der 2%-Pauschalversteuerung ab?
Es sei den, die Annahme ist richtig, dass der extra zu versteuernde Betrag am Ende des Jahres wieder abgesetzt werden kann. Grund: Der Staat versteuert den höchstmöglichen Betrag und gleicht dies anhand des reellen Einkommens wieder aus.
Folglich verstehe ich das so:
Verdiene ich bis bsp. 12.000€ im Jahr fallen mir x% Steuer auf
mein Gesamtverdienst an, sind es über 12.000€ x% Steuern.
Richtig?
Naja, es sind dann x+y% Steuern. Keine Ahnung, was genau Du darunter verstehst. Richtig ist, dass die Einkommensteuervorauszahlung in der Klasse 6 sehr hoch ist, weil hier im gegensatz zu den anderen keine Freibeträge berücksichtigt werden.
Sollte dem so ein würde ich gerne wissen wo hier die Grenzen sind?
Erstmal gibt es den Grundfreibetrag (8.354€) und noch die Werbungskostenpauschale von 1.000€ (wenn man mehr nachweisen kann, natürlich auch mehr). Abgezogen werden auch die Sozialabgaben. Da muss man also erstmal mindesten über 9.354€ zu versteuerndes Einkommen liegen, um überhaupt Steuern zahlen zu müssen. Ab da steigt es dann eben kontinuierlich an.
Wie hier schon gesagt, müsste man sich das in einem Brutto-Netto-Rechner ansehen, was da im individuellen Fall übrigbleibt und dann für sich beantworten, ob dieser Motivationsbeitrag hoch genug ist.
Neben dem Netto sollte man ggf. auch in den Vergleich einbeziehen, ob und inwieweit sich durch den Nebenjob auch irgendwelche Ansprüche erhöhen (Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, irgendwann mal Rente etc.pp.)
Grüße