Hallo allerseits.
Nehmen wir mal an, ein Dummbeutel habe versäumt, seine Lohnsteuerkarte rechtzeitig abzugeben. Als Strafe flattert ihm heute ein Lohnbescheid ins Haus, auf dem er in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft wurde, und zwar rückwirkend von Januar ab.
Der ausgezahlte Betrag war dann auch dementsprechend gering: er belief sich auf 0 Euro. Nächsten Monat soll er dann noch die 32 Euro begleichen, die von der Lohnsteuer noch ausstehen.
Bereits vor diesem Schock hatte er seinem Arbeitgeber (dem Landesbesoldungsamt SH) die Karte zukommen lassen, anscheinend aber nicht mehr rechtzeitig…
Nun gut, hier meine Fragen:
i) Ist besagter Volltrottel nächsten Monat wieder in seiner guten alten Lohnsteuerklasse ?
ii) Gibt es für ihn irgendeinen Weg, schneller an das einbehaltene Geld zu kommen als im Lohnsteuerjahresausgleich ? Besagter Trottel muss ja schließlich ne Miete bezahlen…
Danke im Voraus,
Gruß David
i) Ist besagter Volltrottel nächsten Monat wieder in seiner
guten alten Lohnsteuerklasse ?
Vermutlich, nämlich dann wienn die Lohnsteuerkarte vor der nächsten Gehaltsabrechnung eintrifft.
ii) Gibt es für ihn irgendeinen Weg, schneller an das
einbehaltene Geld zu kommen als im Lohnsteuerjahresausgleich ?
Es gibt Arbeitgeber, die machen im Dezember einen „internen Lohnsteuerjahresausgleich“. In diesem Fall wäre das Geld im Dezember da.
Nehmen wir mal an, ein Dummbeutel habe versäumt, seine
Lohnsteuerkarte rechtzeitig abzugeben. Als Strafe flattert ihm
heute ein Lohnbescheid ins Haus, auf dem er in
Lohnsteuerklasse 6 eingestuft wurde, und zwar rückwirkend von
Januar ab.
Das wäre keine Strafe - der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet.
i) Ist besagter Volltrottel nächsten Monat wieder in seiner
guten alten Lohnsteuerklasse ?
Auf jeden Fall. Das Einkommensteuergesetz sagt wörtlich: „Solange der … Arbeitnehmer“ - sobald die Karte da ist, wird alles wieder gut.
ii) Gibt es für ihn irgendeinen Weg, schneller an das
einbehaltene Geld zu kommen als im Lohnsteuerjahresausgleich ?
Besagter Trottel muss ja schließlich ne Miete bezahlen…
Ja. Entweder erledigt der Arbeitgeber das mit der nächsten Lohnabrechnung - oder es wird etwas umständlicher, laut Lohnsteuerrichtlinien R 41c.1 (5) könnte jener Dummbeutel dann die Erstattung selbst beim Finanzamt beantragen, was vermutlich mehr Aufwand bedeutet, als die Karte künftig pünktlich abzuliefern.
Möglicherweise sollte er leicht zerknirscht, freundlich, aber bestimmt mit der zuständigen Personalabteilung telefonieren…
Das wirklich tragische an dem Fall ist, daß er für den Betroffenen nicht lehrreich wäre für die Zukunft, Lohnsteuerkarten gibt es nämlich bald nicht mehr 
Danke im Voraus,
Gruß David
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