nehmen wir mal an, jemand hat einen Halbtagsjob und möchte zusätzlich einen weiteren Job annehmen, bei dem er/sie mehr als 400€ verdient.
Für den schlechter bezahlten Job würde er/sie dann ja die Steurklasse 6 annehmen. Hierzu zwei Fragen:
Kann mir jemand erklären, warum diese Person wenn sie 2x 20 Wochenarbeitsstunden hat defacto gegenüber einer Person, die eine einzigen Job mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit hat vom Gesetzgeber benachteiligt wird? Gibt es hierfür einen nachvollziehbaren Grund, der sich mir aktuell nicht erschließt?
Ist es (überhaupt) möglich dies im Rahmen des Jahreslohnsteuerausgleich (komplett) auszugleichen?
Kann mir jemand erklären, warum diese Person wenn sie 2x 20
Wochenarbeitsstunden hat defacto gegenüber einer Person, die
eine einzigen Job mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit hat vom
Gesetzgeber benachteiligt wird? Gibt es hierfür einen
nachvollziehbaren Grund, der sich mir aktuell nicht
erschließt?
Ja, es gibt einen, aber ich habe gerade keine Lust, weit auszuholen, sorry.
Ist es (überhaupt) möglich dies im Rahmen des
Jahreslohnsteuerausgleich (komplett) auszugleichen?
Wenn das Geld knapp ist und die fiktive Person keine Angst vor Papierkrams hat gibt es eine Lösungsmöglichkeit. Man kann auf der 6er Steuerkarte einen Freibetrag und auf der 1er lohnsteuerkarte einen Hinzurechnungsbetrag eintragen lassen.
Google einfach mal nach Hinzurechnungsbetrag.
Und noch ein Wörtchen zu der Schlechterstellung. Es kann im Lohnsteuerabzugsverfahren keine Regelung für jeden Einzelfall getroffen werden, wie zum Beispiel im geschilderten Fall. Es gibt Sachverhalte, da verzichtet der Staat bewusst auf Steuer, die er erst mit 1-2 jähriger Verspätung über eine Einkommensteuererklärung wieder bekommt, genauso kann es auch umgekehrt passieren. Es tritt jedoch immer Gerechtigkeit ein: Mit Abgabe der Einkommensteuererklärung werden alle gleichgestellt, egal welche Steuerklassenkombi im Laufe des Jahres gewählt wurde und war sie noch so falsch, schlecht oder so. Und bevor du auf die Idee kommst, dass das was Du schilderst kein Einzelfall ist: Doch es ist einer. Weil der Steuerabzug immer vom Einkommen abhängig ist. In gewissen Einkommenskonstallationen aus Haupt- und Nebenjob wäre die Lohnsteuer korrekt oder in anderen Konstellationen wiederum zu wenig.
Kann mir jemand erklären, warum diese Person wenn sie 2x 20
Wochenarbeitsstunden hat defacto gegenüber einer Person, die
eine einzigen Job mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit hat vom
Gesetzgeber benachteiligt wird? Gibt es hierfür einen
nachvollziehbaren Grund, der sich mir aktuell nicht
erschließt?:
Schauen wir uns diese „Benachteiligung“ doch mal genauer an:
Nehmen wir an, jemand verdient im Jahr auf Steuerklasse 1 € 20.000 und auf Steuerklasse 6 € 10.000.
Daraus ergibt sich folgender Lohnsteuerabzug nach Lohnsteuertabelle:
Steuerklasse 1: € 1690
Steuerklasse 6: € 1166
Nun nehmen wir an, die gleiche Person hätte diese 30.000 € in nur einem Job verdient.
Daraus ergibt sich folgender Steuerabzug:
Steuerklasse 1: € 4073
Sprich, mit Nebenjob hat man einen um ca, € 1.200 NIEDRIGEREN Steuerabzug als wenn man diesen Lohn aus einem Beschäftigungsverhältnis hätte.
Ist es (überhaupt) möglich dies im Rahmen des
Jahreslohnsteuerausgleich (komplett) auszugleichen?:
Ja, weil man die fehlenden 1.200 € wird nachzahlen müssen.
Ist es (überhaupt) möglich dies im Rahmen des
Jahreslohnsteuerausgleich (komplett) auszugleichen?:
Ja, weil man die fehlenden 1.200 € wird nachzahlen müssen.
Der vollständige Ausgleich erfolgt selbstverständlich, und zwar im Rahmen der Einkommensteuererklärung, zu welcher man in diesem Fall verpflichtet ist.