Steuerklasse ändern?

Wenn man mit einem neuen Lebenspartner zusammenzieht und Steuerklasse 2 hat,(ein Kind unter 18)muss man diese dann ändern?Wenn ja wann sollte das dann sein.Bei diesem Fall ist das ein halbes Jahr her.Muss man dann nachzahlen?

Wenn man mit einem neuen Lebenspartner zusammenzieht und
Steuerklasse 2 hat,(ein Kind unter 18)muss man diese dann
ändern?

Müssen nicht, es macht aber Sinn.

Wenn ja wann sollte das dann sein.Bei diesem Fall ist
das ein halbes Jahr her.Muss man dann nachzahlen?

Das kann man ohne weitere Angaben nicht sagen, wäre auch zu müßig.

in der Jahressteuer-Berechnung wird gerechnet:

festgesetzte Steuer
./. gezahlte Steuer
= Erstattung / Nachzahlung

„Festgesetze Steuer“ hat nichts mit der Steuerklasse zu tun.
Je eher „sie“ die Steuerklasse von 2 auf 1 wechselt umso großer ist die „gezahlte Steuer“ und beeinflusst entsprechend die Erstattung / Nachzahlung.

Hallo,
ganz so einfach ist dass dann doch nicht. § 39 Abs. 5 Sätze 1 und 2 EStG sagt nämlich:

Treten bei einem Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine für ihn ungünstigere Steuerklasse oder geringere Zahl der Kinderfreibeträge ein, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Finanzamt dies mitzuteilen und die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge umgehend ändern zu lassen.
Dies gilt insbesondere, wenn die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, für die die Steuerklasse II zur Anwendung kommt, entfallen.

Gruss

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Lebensgef
Hi,

deine Steuerrechtskenntnisse…na,ja
Auch schon bessere gesehen

Schau dir mal § 24b EStG an.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html

Der Fragesteller hat dann keine Steuerklasse 2 mehr. Und das muss man melden.

Schöne Grüße
C.