Steuerklasse ändern?! (und mehr; einige Fragen)

Moin!

Am 03. August kam meine Tochter zur Welt; ich lebe mit der Mutter nicht zusammen; wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Die Mutter hat Erziehungsurlaub für 2 Jahre eingereicht, erhält also 600,- Erziehungsgeld; das Kind lebt bei der Mutter.

Kann ich das Kind auf meine Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
Ändert sich dann auch meine Lohnsteuerklasse?
Oder „nur“ der Kinderfreibetrag?
Geht auch das dadurch erreichte „mehr-netto“ an die Mutter des Kindes? Oder bleibt das bei mir, weil ich ja auch Geld für die Lütte zahle? (NEIN, bitte nicht motzen: bin wirklich seeehr zahlungswillig, will nur wissen, was das Recht vorsieht!)

Abschließend: Was ich an die Mutter zahle hängt ja auch davon ab, was sie vorher verdient hat (Lebensstandard halten). Wird das Gehalt des letzten Monats vor der Geburt zur Berechnung herangezogen oder z.B. die Monate 01/01 - 08/01 oder so? Wenn die Mutter ihr Netto-Gehalt zu hoch angibt, und sich das später erst herausstellt: Hat man(n) dann später Anspruch auf Rückzahlung dessen? Oder gilt die Summe dann als akzeptiert?

Viele Fragen; ich danke Euch schon jetzt sehr!
Vince.

Nur zur Frage der Steuern (beim Rest weiss ich nicht Bescheid):

Es ändert sich nur der Kinderfreibetrag, und der wirkt sich
nur auf Kirchensteuer und Solizuschlag aus, also so gut wie
nix.
Würdet Ihr zusammen wohnen, könnte die Mutter Dir den Haushalts-
freibetrag abtreten, und Du hättest dann Stkl. II, aber das geht
nur, wenn die Lütte in Deinem Haushalt lebt.

Gruss Berndt

Hallo,
Der Haushaltsfreibetrag ist ab 2002 so gut wie abgeschafft.
Nach dem zweiten Gesetz zur Familienförderung vom 16.8.2001 (BStBl 2001 Teil I S.533) kann ein Haushaltsfreibetrag ab 2002 nur noch gewährt werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug bereits im Jahr 2001 vorgelegen haben (§ 32 Abs 7 Satz 6 neue Fassung).
Zum Unterhaltsrecht kenne ich mich auch nicht aus.
Gruß
Cirwalda

Unterhalt wird nach dem BGB für das Kind, nicht die Mutter gezahlt, obwohl es in letzter Zeit auch Entscheidungen in letztere Richtung gab, das betraf allerdings dann vorübergehenden Verdienstausfall.

Je nachdem in wiefern Du Dich mit der Mutter noch verstehst würde ich Sie bitten, Dir die Lohnsteuerklasse II zu übertragen. SO lange sie nicht arbeitet, nützt sie ihr nichts. Bis 2005 hat man in der II noch den sogenannten Haushaltsfreibetrag, und da kann man schon was an Lohnsteuern sparen. Dazu müßtet ihr das Kind bei dir anmelden. Wie gesagt - je nachdem wie gut ihr euch versteht - sollte das alles kein Problem sein. Selbst wenn Sie wieder ein bißchen arbeiten geht - bis 1500,- Brutto wird keine Lohnsteuer abgezogen.
Ich lebe mit dem Vater meines Kindes zusammen … das macht es " etwas" einfacher. Wenn du noch mehr Fragen hast - mail genügt. [email protected]

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