Hätte vielleicht eher mal fragen sollen …
Am 3.8. wurde ich Vater. Bin mit der Mutter nicht verheiratet (werden wir auch nicht) und wir leben auch nicht zusammen. Muß/kann ich ne neue Steuerklasse eintragen lassen? Wenn ja: direkt beim Finanzamt, nehme ich an? Geht sowas nur pers.?
In Berechnungstabellen (Gehalt brutto/netto) kann man die Anzahl der Kinder angeben. Wie darf ich verstehen, daß man auch 0,5, 1,5 usw. angeben kann? Halbe Kinder???
Dann hättste vielleicht eher ´ne Antwort bekommen ))
Am 3.8. wurde ich Vater.
Erstmal Meinen Glückwunsch!
Bin mit der Mutter nicht verheiratet
(werden wir auch nicht) und wir leben auch nicht zusammen.
Muß/kann ich ne neue Steuerklasse eintragen lassen? Wenn ja:
direkt beim Finanzamt, nehme ich an? Geht sowas nur pers.?
Nein, als Erzeuger kriegst Du keine neue Steuerklasse, es sei denn, das Kind würde bei Dir leben. Die Mutter als Alleinerziehende allerdings kann jetzt die Steuerklasse 2 bekommen. Du behältst die 1. Andersrum würdest Du die 2 und sie 1 bekommen, wenn das Kind bei Dir leben täte.
Eintragungen dieser Art können in Berlin (wie´s woanders is, weiß ich nicht) entweder beim Finanzamt direkt oder auch bei den Bezirksämtern gemacht werden. Und wie immer, es geht nur persönlich.
In Berechnungstabellen (Gehalt brutto/netto) kann man die
Anzahl der Kinder angeben. Wie darf ich verstehen, daß man
auch 0,5, 1,5 usw. angeben kann? Halbe Kinder???
Nicht ganz halbe Kinder
Aber halbe Freibeträge. Für jedes Kind gibt es einen Kinderfreibetrag. Dieser kann bei Einverständnis der Mutter je zur Hälfte dem Vater und zur anderen Hälfte der Mutter oder auch ganz dem Vater oder der Mutter eingetragen werden. Daher die „halben“ Kinder. Sofern Du ein halbes Kind auf Deiner Karte eintragen lassen willst und die Mama zustimmt, muß das auch dort gemacht werden, wo die Steuerklassen geändert werden.
Ruf am besten mal Dein zuständiges FA an, die können Dir sagen wo Du hin mußt.
Nein, als Erzeuger kriegst Du keine neue Steuerklasse, es sei
denn, das Kind würde bei Dir leben. Die Mutter als
Alleinerziehende allerdings kann jetzt die Steuerklasse 2
bekommen. Du behältst die 1. Andersrum würdest Du die 2 und
sie 1 bekommen, wenn das Kind bei Dir leben täte.
oder, du kannst die LSt-Klasse II bekommen, wenn sie dir per „Anlage K“ (gibst beim finanzamt) den haushaltsfreibetrag (so heisst das ding, was aus der klasse I die klasse II macht!) überträgt. dies geht allerdings nur, wenn das kind bei dir gemeldet ist! klär das am besten auch mit dem FA direkt, ob bei dir konkret die voraussetzungen vorliegen, kann man von den gg. sachverhalten nicht klären!
Eintragungen dieser Art können in Berlin (wie´s woanders is,
weiß ich nicht) entweder beim Finanzamt direkt oder auch bei
den Bezirksämtern gemacht werden. Und wie immer, es geht nur
persönlich.
genau aber nur fast. die änderung der steuerklasse kann m.E. nur beim zuständigen wohnsitzfinanzamt beantragt werden.
Aber halbe Freibeträge. Für jedes Kind gibt es einen
Kinderfreibetrag. Dieser kann bei Einverständnis der Mutter je
zur Hälfte dem Vater und zur anderen Hälfte der Mutter oder
auch ganz dem Vater oder der Mutter eingetragen werden. Daher
die „halben“ Kinder. Sofern Du ein halbes Kind auf Deiner
Karte eintragen lassen willst und die Mama zustimmt, muß das
auch dort gemacht werden, wo die Steuerklassen geändert
werden.
NENE, der kinderfreibetrag lässt sich seit (98 o. 99) nicht mehr im einvernehmen übertragen. der wird nur auf antrag übertragen, wenn der eine elternteil seinen unterhaltspflichten nicht nachkommt oder im ausland wohnt und nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. abgesehen davon, wirken sich die kinderfreibeträge auf die lohnsteuer eh erst am monatsgehälter von mehr als 10.000 aus!