Steuerklasse als Student

Hallo. 
Szenario:
Man studiere im 5. Semester. 
Hat einen befristeten Vertrag als studentische Hilfskraft (30 h pro Monat, befristet bis Mitte Juni) 
Dort ist man in der Steuerklasse 6 eingetragen…

Nun habe man bei einer Agentur ein Angebot auf einer Messe zu arbeiten. 
Hier würde man eine Woche arbeiten und könnte hier richtig „Stunden kloppen“. 
Nun habe man gehört man darf nicht über 86 h im Monat kommen… Das würde aber vllt dann passieren. Aber halt auch nur einmalig 
Und im Personalfragebogen der Agentur wird nach der Steuerklasse gefragt und ob diese Beschäftigung die Hauptbeschäftigung ist… Also es steht dort so:

Hauptbeschäftigung Agentur? Ja( )

Hallo. 

Dort ist man in der Steuerklasse 6 eingetragen…

warum ?. Steuerklasse 6 ist für den nebenjob, wenn man einen Hauptjob mit einer anderen Steuerklasse hat.

Nun habe man gehört man darf nicht über 86 h im Monat kommen… Das würde aber vllt dann passieren.

Krankenkasse fragen, was die dazu sagt.

Hauptbeschäftigung Agentur? Ja( )

Steuerklasse VI beim ersten Job
Servus,

die Lohnsteuerklasse kann man nicht beliebig wählen.

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden dem Arbeitgeber übermittelt, wenn er sie per ELStAM abruft.

Wenn beim ersten Arbeitgeber mit Klasse 6 abgerechnet wird, ist vorher was schief gelaufen. Am häufigsten geht es darum, dass der Arbeitnehmer beim Abgleich mit dem Melderegister nicht gefunden werden konnte.

Wenn jetzt ein zweiter Job angenommen wird, bei dem sinnvoll mit Lohnsteuerklasse I abgerechnet wird, ist es nützlich, vorher zu klären, wie die Lohnsteuerklasse VI beim ersten Arbeitgeber zustande gekommen ist: Richtige Steuer-ID-Nummer mitgeteilt? Meldung am tatsächlichen Wohnsitz ok?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Es könnte ja so sein, dass man nur im Erstwohnsitz, also nicht dem Studienort gemeldet ist.
Steuer ID ist OK.

Also Sinn machen würde es ja schon dann bei der Agentur nach SK I abrechnen zu lassen. Hier wird man ja vermutlich auch auf mehr als 30 h im Monat kommen.

Servus,

nochmal: Die Agentur rechnet nach der Steuerklasse ab, die ihr beim Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale über ELStAM übermittelt wird - der Arbeitnehmer kann sich das nicht beliebig aussuchen.

Ggf. hilft hier das für den Wohnsitz zuständige Finanzamt weiter, wenn es drum geht, rauszukriegen, warum für den Arbeitnehmer keine Abzugsmerkmale Klasse I hinterlegt sind.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo.

Beim HiWi-Job sei alles ok, im neu aufgesetzten Vertrag sei Steuerklasse I hinterlegt. Bei dem Ersten aufsetzten fehlten wohl Informationen.

Nun die Frage: Bei der Messe könne man ja mehr Geld verdienen (wenn auch unregelmäßig).
Also wäre es besser hier nach Steuerklasse I abgerechnet zu werden. Der HiWi Job ende sowieso im Juni.
Wo / wie / etc. sei dieser Wechsel zu machen, wo anrufen?
Bezüglich der Stunden habe man auch noch rausgefunden, dass die Arbeit auf der Messe als kurzfristige Beschäftigung angesehen werde und dies somit kein Problem sei für den Studentenstatus.

Servus,

Wo / wie / etc. sei dieser Wechsel zu machen, wo anrufen?

zuerst beim örtlichen Finanzamt, um festzustellen, warum Abzugsmerkmal Klasse VI übermittelt wurde.

Dann in Abhängigkeit von der erhaltenen Auskunft weitermachen - wenn das Problem durch unterbliebene Meldung am Wohnsitz entstanden ist (hier wahrscheinlich), die Anmeldung bei der Gemeinde nachholen.

Mit dem Ergebnis (ggf. in Gestalt einer Ersatzbescheinigung) den Arbeitgeber informieren, der nach Klasse I abrechnen soll.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder