Bei einem Ehepaar bezieht der Mann eine geringe Berufsunfähigkeitsrente und die Frau ein normal gutes Gehalt. Das Paar hat die Steuerklasse 3 (Frau) und 5 (Mann). Da der Mann ja kein steuerpflichtiges Einkommen hat, kann ihm das ja wurscht sein. Müssen beide bei der Einkommenssteuererklärung jetzt aber mit einer Nachzahlung rechnen oder dürfte ausgleichen bzw. plus/minus 0 werden?
Bei Angestellten im öffentlichen Dienst schließt der AG oft eine Zusatzversorgung z.B. mit der VBL ab und führt vom Nettoeinkommen des AN noch einen Teil dahin ab. Das sind doch Altersvorsorgeaufwendungen, oder? In vielen Steuerprogrammen sind diese Aufwendungen aber nur auf spezielle Berufsgruppen gerichtet, wie z.B. Ärzte und Architekten. Wo trägt der gemeine AN die denn dann ein?