Steuerklasse + Altersvorsorge

Bei einem Ehepaar bezieht der Mann eine geringe Berufsunfähigkeitsrente und die Frau ein normal gutes Gehalt. Das Paar hat die Steuerklasse 3 (Frau) und 5 (Mann). Da der Mann ja kein steuerpflichtiges Einkommen hat, kann ihm das ja wurscht sein. Müssen beide bei der Einkommenssteuererklärung jetzt aber mit einer Nachzahlung rechnen oder dürfte ausgleichen bzw. plus/minus 0 werden?


Bei Angestellten im öffentlichen Dienst schließt der AG oft eine Zusatzversorgung z.B. mit der VBL ab und führt vom Nettoeinkommen des AN noch einen Teil dahin ab. Das sind doch Altersvorsorgeaufwendungen, oder? In vielen Steuerprogrammen sind diese Aufwendungen aber nur auf spezielle Berufsgruppen gerichtet, wie z.B. Ärzte und Architekten. Wo trägt der gemeine AN die denn dann ein?

Bei einem Ehepaar bezieht der Mann eine geringe
Berufsunfähigkeitsrente und die Frau ein normal gutes Gehalt.
Das Paar hat die Steuerklasse 3 (Frau) und 5 (Mann). Da der
Mann ja kein steuerpflichtiges Einkommen hat, kann ihm das ja
wurscht sein.

FALSCH, die Rente ist auf jeden Fall zu versteuern!

Nehmen wir mal an, das nur noch eine geringe Restlaufzeit ist und somit höchstens eine Besteuerung von 5% des Restwertes anfällt. :wink:

Aber darum gehts ja eigentlich nicht. Die anderen Fragen sind dann doch wichtiger. :wink:

Worte wären schon hilfreich gewesen, so ist das einfach ein leerer Beitrag…

Hallo,

dem Mann kann die Steuerklasse in der Tat wurst sein, da von seiner Rente ja kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird.

Steuerfrei ist die Rente deswegen aber nicht.

Die Steuerklasse 3 ist geschaffen worden für alleinverdienende Ehegatten.
Wenn kein Zusatzeinkommen dazukommt, dann passt das mit dem Lohnsteuerabzug.

Kommt aber durch den anderen Ehegatten Einkommen hinzu, so werden alle Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet und der Steuerabzug nach Steuerklasse 3 war zu niedrig.

Ob dies in diesem Fall dann zu weniger Erstattung, zu Null oder zu einer Nachzahlung führt, kann nicht beurteilt werden, da keine Zahlen bekannt sind und auch nicht der Besteuerungsanteil der Rente.

Gruß
Lawrence

Ich gehe einfach mal davon aus, der Beitrag sollte andeuten, dass man bei der DVAG zu glauben scheint, eine BU-Rente wäre steuerfrei.

Aber wer sich da beraten lässt, muss sich über ein paar kleine „Schnitzer“ bei der Beratungsleistung ja eh nicht wundern…

Hallo,

Ich gehe einfach mal davon aus, der Beitrag sollte andeuten,
dass man bei der DVAG zu glauben scheint, eine BU-Rente wäre
steuerfrei.

Nein.

Aber wer sich da beraten lässt, muss sich über ein paar
kleine „Schnitzer“ bei der Beratungsleistung ja eh nicht
wundern…

Danke :wink:. Kannst es ja mal probieren.

Meine kurze Antwort sollte bloß darauf hinweisen, dass die Besteuerung einer BU-Rente sehr unterschiedlich sein kann. Da geht es um Details, die wir hier nicht wissen.

Cheers, Felix

Danke :wink:. Kannst es ja mal probieren.

Nee lass mal, manche Sachen muss man nicht probieren um zu wissen, dass sie scheisse sind. Da reichen mir schon die hunderten von Opfern, die man in Internetforen findet.
Und selbst wenn du vielleicht Ahnung vom Thema haben magst, wird wohl keiner der weiß wofür die DVAG steht Verständnis haben, dass du bei dem Verein mitmachst. Gut beraten kannst du auch anderswo.
Aber mit Strukkis zu diskutieren bringt leider genau so wiel wie mit Zeugen Jehovas o.ä., solche Menschen sind einfach zu gut in ihrer Selbsttäuschung und andere haben nur entweder keine Ahnung oder sind neidisch auf den „Erfolg“…

Daher zurück zum Thema:

Meine kurze Antwort sollte bloß darauf hinweisen, dass die
Besteuerung einer BU-Rente sehr unterschiedlich sein kann. Da
geht es um Details, die wir hier nicht wissen.

Da sind wir einer Meinung, ist aber aus deiner ersten Antwort nur sehr schwer rauszulesen, zumal du auf MEINEN Beitrag geantwortet hast, und nicht auf die Frage, wie man es bei einer Rückfrage erwartet hätte.

Aber oft stellen die Leute eh nur ihre Frage und melden sich dann nicht mehr, mal sehen ob wir noch Infos bekommen.

Granini