Hallo Zusammen,
weiß jemand wie die aktuelle Steuerrechtslage bei gleichgeschlechtlichen verheirateten ist. Kann hier auch die Steuerklasse III (besser Verdiener) und V herangezogen werden?
Wenn z.B. im September 2015 geheiratet wird, würde die Steuerklasse III&V ab dem 01.01.15 rückwirkend gelten, also für das gesamte Jahr 2015?
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung…