Arbeit in Deutschland, wohnen in Spanien
Hi,
bin mir nicht ganz sicher ob die frage in dieser kategorie
richtig steht. wenn nicht, seid doch so nett und sagt mir wo’s
besser passt…
passt schon
also, stellt euch folgende situation vor:
ehepaar lebt gemeinsam in spanien.
also dort unbeschränkt steuerpflichtig
nur einer der beiden ist
berufstätig. konkret, 2 wochen arbeiten in deutschland,
wird dann immer nur in Hotels genächtigt oder existiert eine Wohnung in Deutschland?
dann
wieder 2 wochen frei und in dieser zeit eben nicht in
deutschland.
Deutscher Arbeitgeber? nur zur Vollständigkeit,
nun stuft das finanzamt statt in lohnsteuerklasse 3 in 1 ein
Zusammenveranlagung ist zunächst mal nur möglich, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, siehe § 26 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html
entsprechend gibt es dann nur Steuerklasse 1
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
und möchte von den spanischen behörden eine bestätigung, dass
dort keine steuern gezahlt werden. was natürlich nicht der
fall ist, denn der arbeitsplatz ist ja in deutschland.
besser ist es eine Bescheinigung EU/EWR Spanien auszufüllen und von der spanischen Steuerbehörde bestätigen zu lassen. Damit weist man nach, dass (wie wieviel) die beiden Ehegatten in Spanien an Einkünften hatten.
http://www.steuerrat24.de/data/probe/stpfl-unbeschra…
(hab ich überflogen, scheint ok zu sein)
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4136/DE/Wir…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4136/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/008.html)
=> Vordrucke
Wenn die Ehegatten die Grenzen des § 1 Abs. 3 EStG erfüllen, kann auf Antrag die Zusammenveranlagung doch noch gewährt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1a.html
die frage ist nun, haben diese beiden steuerklassen überhaupt
etwas damit zu tun? denn es ist doch eigentlich so,
unverheiratet - klasse 1, verheiratet - klasse 3. warum also
diese bestätigung aus spanien?
ich hoff doch, dass die Leute aus dem Finanzamt den richtigen Vordruck (wie oben) angefordert haben. Ansonsten den richtigen ausfüllen und Zusammenveranlagung beantragen.
Schöne Grüße
C.