Steuerklasse bei grenzpendler

hallo liebe leute,

bin mir nicht ganz sicher ob die frage in dieser kategorie richtig steht. wenn nicht, seid doch so nett und sagt mir wo’s besser passt…

also, stellt euch folgende situation vor:
ehepaar lebt gemeinsam in spanien. nur einer der beiden ist berufstätig. konkret, 2 wochen arbeiten in deutschland, dann wieder 2 wochen frei und in dieser zeit eben nicht in deutschland.
nun stuft das finanzamt statt in lohnsteuerklasse 3 in 1 ein und möchte von den spanischen behörden eine bestätigung, dass dort keine steuern gezahlt werden. was natürlich nicht der fall ist, denn der arbeitsplatz ist ja in deutschland.
die frage ist nun, haben diese beiden steuerklassen überhaupt etwas damit zu tun? denn es ist doch eigentlich so, unverheiratet - klasse 1, verheiratet - klasse 3. warum also diese bestätigung aus spanien?

hoffe jemand kann mir helfen,
viele grüße

Servus,

Du sprichst in Rätseln.

Die Lohnsteuerklassen werden nicht vom FA festgelegt, sondern von der Gemeinde, die die Lohnsteuerkarten ausstellt.

Das vorgetragene Fallbeispiel unterschlägt also ganz offensichtlich einiges.

Zu einer vollständigen Darstellung gehört u.a.:

Was für ein Bescheid ergeht vom FA?
Was ist sein Inhalt?
Welche Begründung steht darin?

Vermutlich handelt es sich um einen Fall, in dem unbeschränkte Steuerpflicht in zwei DBA-Ländern besteht und der Ansässigkeitsstaat per Bescheid festgelegt wird.

Möglich ist auch, daß die unbeschränkte Steuerpflicht in D durch das FA angezweifelt wird.

Aber in so einem Nebel stochert sichs nicht leicht, und es macht auch kein Vergnügen.

Versuch doch bitte nochmal, den Sachverhalt vollständig darzustellen.

Schöne Grüße

MM

Arbeit in Deutschland, wohnen in Spanien
Hi,

bin mir nicht ganz sicher ob die frage in dieser kategorie
richtig steht. wenn nicht, seid doch so nett und sagt mir wo’s
besser passt…

passt schon

also, stellt euch folgende situation vor:
ehepaar lebt gemeinsam in spanien.

also dort unbeschränkt steuerpflichtig

nur einer der beiden ist
berufstätig. konkret, 2 wochen arbeiten in deutschland,

wird dann immer nur in Hotels genächtigt oder existiert eine Wohnung in Deutschland?

dann
wieder 2 wochen frei und in dieser zeit eben nicht in
deutschland.

Deutscher Arbeitgeber? nur zur Vollständigkeit,

nun stuft das finanzamt statt in lohnsteuerklasse 3 in 1 ein

Zusammenveranlagung ist zunächst mal nur möglich, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, siehe § 26 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html

entsprechend gibt es dann nur Steuerklasse 1
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html

und möchte von den spanischen behörden eine bestätigung, dass
dort keine steuern gezahlt werden. was natürlich nicht der
fall ist, denn der arbeitsplatz ist ja in deutschland.

besser ist es eine Bescheinigung EU/EWR Spanien auszufüllen und von der spanischen Steuerbehörde bestätigen zu lassen. Damit weist man nach, dass (wie wieviel) die beiden Ehegatten in Spanien an Einkünften hatten.
http://www.steuerrat24.de/data/probe/stpfl-unbeschra…
(hab ich überflogen, scheint ok zu sein)
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4136/DE/Wir…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4136/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/008.html)
=> Vordrucke

Wenn die Ehegatten die Grenzen des § 1 Abs. 3 EStG erfüllen, kann auf Antrag die Zusammenveranlagung doch noch gewährt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1a.html

die frage ist nun, haben diese beiden steuerklassen überhaupt
etwas damit zu tun? denn es ist doch eigentlich so,
unverheiratet - klasse 1, verheiratet - klasse 3. warum also
diese bestätigung aus spanien?

ich hoff doch, dass die Leute aus dem Finanzamt den richtigen Vordruck (wie oben) angefordert haben. Ansonsten den richtigen ausfüllen und Zusammenveranlagung beantragen.

Schöne Grüße
C.

ich hoff doch, dass die Leute aus dem Finanzamt den richtigen
Vordruck (wie oben) angefordert haben. Ansonsten den richtigen
ausfüllen und Zusammenveranlagung beantragen.

Schöne Grüße
C.

hallo cirwalda,

vielen dank, jetzt blick ich durch dieses ganze chaos doch endlich durch.
einziges problem sind in diesem fall jetzt noch die spanischen behörden, die es bisher nicht hinbekommen haben besagten vordruck auszufüllen. aber mit deinen vielen infos kann ich jetzt wenigstens genau erklären, worum es geht.

vielen, vielen dank nochmal
und schöne grüße