Steuerklasse bei Trennung

Angenommen das Ehepaar Kunze trennt sich im Januar 2014. Steuerrechtlich betrachtet müssten die Eheleute nun zum 01. Januar 2015 die jeweilige Steuerklasse wechseln.

Nun kommt es aber, dass sich einen Monat vor Weihnachten 2014 die Eheleute noch mal zusammenraffen und ihrer Ehe noch eine Chance geben wollen. Sie verleben gemeinsam das Weihnachtsfest und rutschen auch gemeinsam ins neue Jahr.

Kurz nach Neujahr im Januar 2015 erlebt die Ehe aber wieder einen Bruch und das Paar trennt sich erneut.

Was passiert nun mit der Steuerklasse?

Scheidungsrechtlich hat die Unterbrechung des Trennungsjahres keine Relevanz. Es wird aber behauptet, dass es steuerrechtlich wohl so ist, dass weil die Trennung nun im Januar 2015 war, die Steuerklasse erst zum 01. Januar 2016 gewechselt werden muss.

Wer weiß Rat und kennt die Fakten?

Servus,

es genügt ein Tag vor der „Trennung auf Dauer“ für eine Zusammenveranlagung, ist also für die Zusammenveranlagung ganz unproblematisch, wenn diese irgendwann im Januar stattfindet. Die Steuerklasse ist dabei übrigens bloß Hintergrundmusik, von der hängt sehr wenig ab.

Vgl. § 26 Abs 1 S 1 Nr. 3 EStG.

Schöne Grüße

MM