Hallo liebende Wissende,
folgender (theoretischer) Fall wirft Fragen auf:
Ein Ehepaar ist in die Lohnsteuerklassen III und V eingestuft (beide berufstätig).
Nun trennt sich das Ehepaar, eine Scheidung ist jedoch (noch) kein Thema. Die Dauer der Trennung ist unbestimmt; ein späteres Wieder-Zusammen-Ziehen denkbar.
Frage:
MUSS eine Änderung der Steuerklassen erfolgen?
Falls nein, eine Folgefrage:
Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen stellt fest, dass er mit einer Änderung der Steuerklasse (z.B. von V auf IV) logischerweise über ein höheres Netto verfügen würde.
Da gleichzeitig das Einkommen des anderen Ehegatten bei Änderung von III auf IV stärker sinken würde, als das erste Einkommen steigen, bietet dieser Ehegatte an, den anderen intern „auszugleichen“.
Nach dem Motto: „Du hättest bei einer Umstellung von V auf IV 100 € im Monat mehr. Lass alles so wie es ist, die 100 € zahle ich zusätzlich zum Unterhalt.“
Wäre ein solches Vorgehen steuerlich legal?
(Dass der Ehegatte auch tatsächlich zahlen würde, sei einmal vorausgesetzt.)
Im voraus besten Dank für alle fundierten Infos!!
Viele Grüße
Camelot