Hallo wissende,
ich - interessierter Steuer-Laie - bin bisher immer davon ausgegangen, dass bei einer Gemeinsamveranlagung von Eheleuten, die unterschiedlich viel verdienen (z. B. er 50% mehr als sie) es grundsätzlich günstiger ist, dass der Besserverdienende Steuerklasse III wählt und der Partner Steuerklasse IV.
Ein Bekannter von mir, dessen Frau als Freiberuflerin (!) ca. 60% seines Gehalts als Überschuss erwirtschaftet, schwört nun Stein und Bein, dass für ihn IV/IV am günstigsten ist - der Steuerberater habe das bestätigt.
Für mich kommt damit ein Glaubenssatz ins Wanken… kann es tatsächlich sein, dass IV/IV für ihn günstiger ist - mir ist klar, dass bei Gemeinsamveranlagung am Jahresende immer die Steuer für beide bezahlt werden muss, aber ich hätte zumindest einen Zinsvorteil im Modell III/V vermutet, da ja zunächst monatlich mehr übrig bleibt…
~sam2810
hi,
zuerst: entweder III/V oder IV/IV!
die frage ist berechtigt, aber nur für die dauer des laufenden jahres. eine III/V kombination führt schon in den meisten fällen bei sehr unterschiedlichen bruttoeinkommen zu weniger lohnsteuerbelastung. aber hier ist dann zwingend eine steuerveranlagung durchzuführen. nach abgabe der steuererklärung wird die tatsaechliche steuerschuld ermittelt und im bescheid festgesetzt. nach abzug der bereits gezahlten lohnsteuern aus dem jahr, verbleibt ein guthaben oder eine nachzahlung.
in vielen III/V kombinationen kann es nun sein, dass am ende des jahres wieder ein guter anteil der monatlichen ersparnisse wieder zurück an das finanzamt muss. da es oft schnell in die hunderter geht, finden viele arbeitnehmer wieder die IV/IV günstiger, da diese i.d.R. bei gleiches ausgangskonstellation eher ein guthaben verspricht.
klar, man könnte beide kombinationen vergleichen. man könnte berechnen wieviel lohnsteuern zahlen wir zusammen weniger im monat, diese legen wir auf ein sparkonto, dann zahlen wir davon den bösen steuerbescheid und haben noch etwas urlaubsgeld. im zweiten jahr kann man dann schon bei gleichen gehältern in etwa prognostizieren (als laie) was auf einen zukommt.
also eine rechens- wie glaubensfrage.
gruss vom
showbee
Hallo Showbee
hast Du etwas überlesen oder ich eine Wissenslücke ?
Einer der beiden Ehepartner ist doch Freiberufler. Hat derjenige überhaupt eine Steuerkarte ? Denn wenn nicht, stellt sich die Frage nach der Steuerklassenwahl doch gar nicht.
Ich bin Gewerbetreibende, meine Frau Beamtin. Seitdem ich selbstständig bin, hat sie die Steuerklasse III. Wäre es theoretisch möglich, dass sie IV wählt, wenn ich keine Steuerkarte habe ? Meines Erachtens geht das gar nicht.
Danke für Deinen Tip.
Gruß
Nordlicht
hast Du etwas überlesen oder ich eine Wissenslücke ?
hi,
habe ich überlesen… aber tatsächlich ist es möglich steuerkarte IV zu bekommen. ist zwar nicht okay, aber man geht zur gemeinde, sagt man möchte ggf. wieder als arbeitnehmer anfangen, lässt also beide ehegatten-karten auf IV/IV eintragen und fertig ist der lack. man muss natuerlich die leere karte vom eigentlich nicht-arbeitnehmer wieder abgeben, da aber das FA seltenst mit der gemeinde in kontakt tritt sollte dieser „trick“ erst nach einiger zeit auffallen. die gemeinde verschickt ja regelmäßig die karten automatisch.
nebenbei: viele StB raten zu der variante, da viele mandanten mit der „ich leg das aufs sparbuch“ variante überfordert sind. nachzahlungen fallen vom himmel, zeter und mordio. viele menschen wollen beschi… werden. sie freuen sich über eine erstattung in einer summe, die sie schon längst gehabt haben können eher, als über mehr cash monat für monat mit der gefahr der nachzahlung.
es liegt am steuerpflichtigen. zwar sollte ein selbstständiger / gewerbetreibende rechnen können, aber dem ist leider nicht immer so.
hatte persönlich sogar einen fall, da war der mann gewerbetreibend, verdiente recht ordentlich, wollte aber das mit den 4 ESt vorauszahlungen nicht verstehen. also haben wir die frau in steuerklasse FÜNF gesteckt (statt drei) und am ende des jahres kam bei der steuerberechnung nur eine mini nachzahlung zu stande. die ehefrau hat sozusagen monatlich die EStVZ des mannes mit vom lohn abgezogen bekommen. wer es braucht…
gruss vom
showbee
hallo showbee,
bitte beachte aber auch, dass auch bei steuerklasse 3/5 und es zu einer einkommensteuernachzahlung kommt, das finanzamt einkommensteuervorauszahlungen festsetzen kann. versuhe das erstmal einen mandanten zu erklären…
gruß
monia
bitte beachte aber auch, dass auch bei steuerklasse 3/5 und es
zu einer einkommensteuernachzahlung kommt, das finanzamt
einkommensteuervorauszahlungen festsetzen kann. versuhe das
erstmal einen mandanten zu erklären…
hi,
das ist klar, aber bis das passiert (EStE abgabe 14 monate nach ablauf des jahres + 6 monate bearbeitung) muss man dem mandanten das mit der EStVZ „verklickern“.
dem hartnäckigsten fall von „ich will und kann es nicht verstehen“ (freiberufler mit 5-10 großen umsätzen mtl.) haben wir ein extra konto eingerichtet. auf dieses musste er pauschal 1/3tel von jedem umsatzeingang einzahlen. dann einziehungsermächtigung für FA auf das konto und die summe hat i.d.R. für UStVA & EStVZ gereicht. am ende des jahres wurde hübsch abgerechnet und es gab weihnachtsgeschenke für die familie.
es gibt auch leute, die haben halt eine konsumquote von über 100% ihres einkommens 
gruss vom
showbee