Liebe Mitglieder ich hoffe, dass jemand so nett ist und mir auf diese doch sehr spezielle Frage antworten kann.
Person A hat letztes Jahr im Dezember Person B geheiratet. Die Eheschließung fand in China statt.
Noch lebt Person B auch dort.
Die Ehe wurde in Deutschland bereits anerkannt.
Person A muss nun seine Steuererklärung für 2011 anfertigen und es stellt sich die Frage welche Art der Veranlagung zu wählen ist?
Hat Person A die Möglichkeit, eine Zusammenveranlagung zu beantragen?
Person B war Studentin und hatte keine eigenen Einkünfte.
Für jede Antwort möchte ich mich bereits im Voraus bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Maik