Steuerklasse für Paar selbständig und Angestellt

Hallo,
wer kann mir einen Rat bezgl. der Steuerklasse geben?

Wir heiraten im September. Mein Mann ist Arbeiter mit einem Jahresbrutto von 34.000,-
Ich bin selbstständig und meine Einkünfte schwanken, ich habe einen jährl. Gewinn zwischen
25.000,- und 45.000,- (nicht vorhersehbar). Ich muss EkSt-Vorauszahlungen leisten.

Jetzt sagte man uns mein Mann solle die Lst Klasse 3 nehmen. sollte er ? oder besser die 4?
Es bringt ja nichts wenn er mtl. mehr bekommt u wir dann alles wieder zurück zahlen müssen.

Vielen Dank vorab.
Beste Grüsse Manu

Servus,

Das hat offenbar jemand gesagt, der nicht allzuviel über die Materie weiß.

Steuerklassen für den Lohnsteuerabzug kann man sich nicht nach Gutdünken „nehmen“, sondern es wird in § 38b EStG genau vorgegeben, welche überhaupt in Frage kommen. In Eurem Fall gibt es nur eine Möglichkeit: Lohnsteuerklasse 3 für Deinen Gatten, solange Du keinen Arbeitslohn beziehst, sondern selbständig tätig bist. Etwas anderes wird keine Arbeitgeber bekommen, wenn er die Lohnsteuerabzugsmerkmale für Deinen Gatten abruft.

Wenn Du Bedenken hast, dass die für Dich festgesetzten Vorauszahlungen zu niedrig sind und das dann am Ende zu einem dicken, schwer planbaren Brocken führen wird, kannst Du die Vorauszahlungen jederzeit anpassen lassen.

Vielleicht reicht es ja auch schon, die erste gemeinsame Steuererklärung so früh wie möglich zu erfassen (und auf dieser Basis die voraussichtliche Nachzahlung zu ermitteln), aber so spät wie möglich zu übermitteln.

Schöne Grüße

MM

Guten morgen,
vielen Dank. Wie ist denn dann das Verhältnis generell, mit der 3er bekommt er jährlich 3.000,- mehr, werden die dann bei meiner EKSt wieder reingeholt?
BG

Im § 38b EStG, konkret Absatz 3, heißt es aber auch: Auf Antrag des Arbeitnehmers kann abweichend von Absatz 1 oder 2 eine für ihn ungünstigere Steuerklasse (…) als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden.
Würde ich jetzt so interpretieren, dass die III nicht die einzige Möglichkeit ist, sondern z.B. sogar auch die V genommen werden könnte.

Die Frage ist hier insgesamt, welche der Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden sollten. Muss man ja nicht jedes Jahr gleich machen. Da hilft eventuell ein Steuerberater.
Der Gatte dürfte mit der III gut bedient sein. Auf die Steuerhöhe hat es eh keine Auswirkung. Steuererklärung wird eh fällig. Bei diversen Lohnersatzleistungen ist es dafür positiv, ein so hohes Netto wie möglich gehabt zu haben.
Also enfach so lassen. Es sollte keine Hexerei sein, so ungefähr herauszubekommen, wie hoch die tatsächliche Steuerlast ist. Dann legt man das bei Bedarf beiseite, wenn man ein hohe Nachzahlung befürchtet. Man kann ja einfach mal das Gehalt des Gatten mit Klasse IV und III durchspielen und die Differenz jeden Monat beiseite legen, wenn man dazu neigt jeden Monat alles rauszublasen, was reinkommt.

Servus,

das lässt sich nur (grob) einschätzen, wenn außer den Angaben, die Du schon gemacht hast, auch die Höhe der Werbungskosten, der Sonderausgaben und vor allem der von Dir geleisteten Vorauszahlungen bekannt ist.

Generell geht der Lohnsteuereinbehalt nach Klasse III ungefähr auf, wenn der andere Ehegatte keine oder nur sehr geringe eigene Einkünfte hat.

In Eurer Situation wird der Lohnsteuereinbehalt nach Klasse III in der Tendenz eher zu einer Nachzahlung und bei dieser Gelegenheit auch Festsetzung höherer Vorauszahlungen führen.

Aber das ist, wie gesagt, spekulativ, und man müsste dazu alle wesentlichen Werte kennen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

jetzt werden aber Lohnsteuerabzugsmerkmale III / V immer zwei Ehegatten zusammen zugeordnet, d.h. mit jedem Antrag auf eine ungünstigere Steuerklasse des einen ist auch der auf eine günstigere Steuerklasse des anderen verbunden. Ich zweifle daran, dass das geht - auch wenn es Hunderte von Fällen gibt, in denen das sinnvoll wäre.

Schöne Grüße

MM