Steuerklasse I bei verheirateten getrennt lebenden

Liebe wer-weiss-was-Gemeinde,
A lebt jetzt getrennt von seiner Ehefrau. Ab 01.01.14 hätte er dann ja die Steuerklasse I, obwohl er mit ihr weiterhin verheiratet ist und Unterhalt zahlt. Gibt es etwas, was er dagegen unternehmen kann? Er findet die Regelung nämlich extrem unfair.
Vielen Dank für Antworten.
Stefan

Servus,

Du brauchst bloß eine Unterschrift von der Empfängerin der Unterhaltszahlungen:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumenpeder,
das ist ja ´ne Menge Text. Ich wurde nicht befruchtet durch ihn.
Bedeutet der Text, dass ich bei Unterhaltszahlungen die Steuerklasse III behalte?
Stefan

Servus,

nein. Das macht aber nichts, weil die Steuerklasse nur einen Einfluss auf den Lohnsteuereinbehalt hat, nicht auf die Festsetzung der Einkommensteuer: Dafür braucht man keine Steuerklassen - weder die III noch die I oder die VI. Einfach gar keine.

Unterhaltszahlungen an die getrennt lebende oder geschiedene Gattin können als Sonderausgaben abgezogen werden (in den Grenzen, die in der verlinkten Quelle stehen). Aber nur, wenn diese zustimmt (dafür gibt es die Anlage U zur ESt-Erklärung); die Zustimmung ist mit der Verpflichtung verbunden, dass die Empfängerin die Unterhaltsleistungen selbst der Einkommensteuer unterwirft.

Das stellt einen Zustand her, der der Anwendung des Ehegattensplittings entspricht: Wenn die Empfängerin der Unterhaltsleistungen selber keine oder bloß geringe Einkünfte hat, kann es sein (je nach Höhe der Zahlungen), dass sie selbst darauf überhaupt keine Steuer bezahlt; jedenfalls wird, wenn ihre eigenen Einkünfte plus die empfangenen Unterhaltszahlungen deutlich weniger sind als die des Gatten, der die Unterhaltszahlungen leistet, die festzusetzende Einkommensteuer geringer sein als ohne diese Behandlung der Unterhaltszahlungen.

Problematisch wird diese Handhabung dann, wenn geschiedene Gattinnen ihren geschiedenen Gatten alles Böse der Welt unterstellen, ohne nachzudenken, und deswegen die Zustimmung verweigern - dann verdient Herr Schäuble daran.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder